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Wem dienen die grassierenden Pensionskassenratings?

Impressum: AWP Nr. 17 vom 24. September 2008: Beitrag von Herbert Brändli, B+B Vorsorge AG, Thalwil

Pensionskassen, die sich dem Vergleich mit anderen stellen, beweisen, dass sie die Informationsbedürfnisse der Versicherten ernst nehmen, meint eine bekannte Tageszeitung, die im November Pensionskassenleistungen und vieles mehr in einer einzigen Punktzahl zusammenfassen und so eine Rangordnung erstellen möchte. Damit will sie nach eigenem Bekunden der Komplexität von Vorsorgeeinrichtungen Rechnung tragen.

Die neuste Umfrage schliesst nahtlos an zahlreiche andere Ratings an. Beinahe täglich fliegen den Pensionskassenverwaltern abstruse Fragebogen und Kriterienkataloge auf den Tisch. Ausgefüllt bilden sie Grundlagen für zumeist stümperhafte Statistiken und Auswertungen durch die Absender. Wer das Spiel nicht mitmacht, gilt als suspekt. Bei diesem ungebührlichen Aufwand stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Stellung von Vorsorgeeinrichtungen in der Wertschöpfungskette der beruflichen Vorsorge, nach ihrer Aufgabe und ihrem Gestaltungsspielraum.

Das angesprochene Rating berücksichtigt beispielsweise neu auch die reglementarischen Leistungen und die Beitragsstruktur. Beides sind keine Errungenschaften der Pensionskassen. Der Vorsorgeplan und seine Finanzierung werden, soweit das BVG-Minimum überschritten und die Parität nicht verletzt wird, von den Sozialpartnern diktiert. Letztere bestimmen im Arbeitsvertrag den Anteil an der Gesamtentschädigung, welcher für die betriebliche Vorsorge reserviert wird. Das heisst, die Beitragszuführung und der Leistungsplan sagen wenig bis gar nichts über die Wirksamkeit und Qualität einer Pensionskasse aus.

Für die Sozialpartner gibt es je nach Branche und Belegschaft gute Gründe für besser oder weniger gut ausgebaute Vorsorgepläne. Bei niedrigen Löhnen kann sich ein Ausbau des Vorsorgeplans für die Versicherten durchaus negativ auswirken, indem ihre Beitragsbelastung und die Pensionskassenleistungen wohl zunehmen, die Gesamtleistung mit Einbezug von Sozialversicherungen hingegen konstant bleibt, weil letztere im Bedarfsfall koordinieren und kürzen.

Der Auftrag an Pensionskassen heisst, die finanziellen Mittel, die ihnen die Versicherten anvertrauen, möglichst effizient zu verwalten. Letztere verzichten auf den Konsum von beträchtlichen Teilen ihres Einkommens in der Hoffnung auf eine angemessene Rente im Alter. Die zentrale Aufgabe der Pensionskassen ist darum eine maximale Wertschöpfung zu erwirtschaften. Ihre Vorteile resultieren als dritter Beitragszahler aus dem nachhaltig erwirtschafteten Ertrag, seiner gerechten Verteilung auf die Versicherten und aus einer professionellen Betreuung und Beratung der Mitglieder. Ratings aufgrund von Vorsorgeplänen, Finanzierungsstrukturen, technischen Annahmen, Deckungsgraden Verwaltungskosten, etc. sind hingegen nichtssagend und kontraproduktiv. Sie verursachen vor allem Kosten zulasten der Effizienz von Vorsorgeeinrichtungen, die sich an den Umfragen beteiligen.


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