Herabsetzung des BVG-Mindestumwandlungssatzes
Pressecommuniqué: IG autonome Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen vom 14. Januar 2010. Die Pressemitteilung herunterladen
Die Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bedauert, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz, eine technische Grösse, im Gesetz verankert ist und damit verpolitisiert wird. Den autonomen Vorsorgeeinrichtungen entstehen weder mit der Herabsetzung noch mit der Beibehaltung des gegenwärtigen Mindestumwandlungssatzes Probleme, wird doch damit eine Minimalgrösse festgelegt. Diese Grösse basiert auf den Annahmen zur Lebenserwartung, zur Entwicklung der Witwen-, Witwer-, Waisen- und Pensioniertenkinderrenten sowie dem erwarteten Geschehen auf den Kapitalmärkten.
Jede einzelne Vorsorgeeinrichtung ist unter Einhaltung der Vorgaben des Obligatoriums frei, darüber zu entscheiden. Die autonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen weisen in ihren Erfolgsrechnungen und Bilanzen für alle Destinatäre transparent aus, wie die eingegangenen Beiträge verwendet werden. Ein Franken, der einmal in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt wurde, bleibt damit im Vorsorgewerk stets zugunsten der Versicherten erhalten.
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