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Der tiefere Umwandlungssatz macht's aus - Pensionskasse als Selbstzweck?

Impressum: Referat von Markus Nievergelt, IST Investmentstiftung für Personalvorsorge (Details) anlässlich der Jahrestagungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom März 2010 in Gossau SG und Chur. Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

 

"Nichts wird mehr sein wie es einmal war" und deshalb müssen wir uns jetzt schon darauf einstellen. Nur worauf denn, bitte schön? – geschätzte Damen und Herren, ich begrüsse Sie. Nun, zunächst sollten Sie sich darauf einstellen, dass das was ich Ihnen gleich vortragen werde, kein technischer Vortrag ist. Ich möchte bewusst etwas auf Distanz zum Thema gehen, damit wir wieder einmal den Wald sehen und nicht nur den Baum. Auch will ich Ihnen keine fertigen Lösungen unterbreiten, aber Denkanstösse vermitteln, das – das möchte ich schon. Ausserdem beschränke ich mich in meinen Ausführungen auf die Altersleistungen – den kapitalintensivsten Faktor der beruflichen Vorsorge.

"Nichts wird mehr sein wie es einmal war" diese Feststellung konnten wir im Nachgang zur Finanzkrise immer wieder hören und lesen. Nur – woher wissen wir, dass nichts mehr so sein wird wie es war?

Nichts wird mehr sein wie es einmal war? Was macht diese Leute so sicher, dass das "wie es einmal war" nie mehr sein wird. Ist es nicht wahrscheinlicher, dass die Vergangenheit uns einmal mehr, wenn auch in anderer Aufmachung erwischt hat? Genau diese Lektion aber wollen wir partout nicht lernen. Obwohl es wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis wäre: Zu anerkennen, dass das Leben, auch das Leben in der Finanzbranche, mit Rückschlägen behaftet ist, einzusehen, dass wir uns darauf konditionieren müssen, mit Rückschlägen fertig zu werden, statt zu versuchen die wirtschaftliche Zukunft vorauszusagen. Diese Weissagungen werden heute mit komplexen, den Naturwissenschaften entnommenen Modellrechnungen untermauert, die wir uns als Realität, mindestens als wissenschaftlich abgesicherte Prognose, teuer verkaufen lassen. Jede Fragestellung wird in Zahlen gefasst, um die Antwort statistisch abgestützt berechnen zu lassen. Nicht weil es sinnvoll ist, sondern weil es dank modernster Informationstechnologie möglich ist. Was der unbestechliche Computer berechnet und was von hochintelligenten, mathematisch begabten Spezialisten interpretiert wird, vermittelt uns Sicherheit – ob es sich dabei um eine eher düstere oder eher lichte handelt, ist völlig unwichtig. Hauptsache Sicherheit, denn die meisten Menschen ziehen es anscheinend vor, in vermeintlicher Sicherheit zu sterben als in anregender Angst zu leben.

De Finanzwirtschaft wurde in den letzten Jahrzehnten vermathematisiert. Den Naturwissenschaften entlehnte Modelle werden nonchalant auf die Wirtschaft übertragen. Entsprechend gross ist die Ratlosigkeit, wenn sich dann die Realität nicht an die errechneten Modelle hält. Dass gerade in einer ungewissen Welt eine komplexe Strategie nur deshalb scheitern kann, weil sie zuviel in der Rückschau erklärt, lässt sich sogar empirisch nachweisen. Nur ein Teil der Informationen aus der Vergangenheit ist für die Zukunft verwertbar. Das gilt in der Vorsorge- und Finanzwelt ganz besonders. Mathematische Modelle sind in dieser Branche unentbehrlich und liefern wichtige Informationen bei der Entscheidungsfindung. Doch die verwertete Datenfülle und die schiere Masse der angestellten Berechnungen verbreiten Sicherheit. Eine vermeintliche zwar, die aber Gefahren wie Chancen gleichermassen verhüllen vermag. Vor lauter Bäumen ist der Wald nicht mehr zu sehen.

Wir diskutieren, streiten heftig um den angemessenen technischen Zinssatz, den richtigen Umwandlungssatz, die korrekte Vermögensallokation, die erforderliche Mindestverzinsung, die erforderliche Performance und vor allem um die heilige Kuh genannt Deckungsgrad. Drei von vier Kassen wiesen Ende 2008 eine Unterdeckung auf, jede vierte Kasse decke ihre Verpflichtungen zu weniger als 90% ab und sei damit ein Sanierungsfall, so eine führende Fondsgesellschaft der Schweiz. Solche Aussagen verunsichern, sie ärgern und sie können wohl nicht einmal die Verfasser der Studie glücklich machen – trotz des zweifellos respektablen Honorars. Denn nicht nur stehen die besorgniserregenden Zahlen der Fondsgesellschaft in scharfem Gegensatz zu den Daten, welche die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden Mitte September 2009 publiziert hat, sondern die daraus gezogenen Schlüsse sind verantwortungslos weil sie wichtige Elemente, die zur Beurteilung gehören, unterschlagen.

Zunächst einmal zu den Zahlen: Gemäss der Studie von Swisscanto weisen drei von vier Pensionskassen, also 75% Ende 2008 eine Unterdeckung aus, nach den Zahlen der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden war dies jedoch lediglich bei 30% der Fall. Nach dem Bericht der Erstgenannten müssen 25% der Kassen saniert werden, glaubt man dagegen den Zahlen der Aufsicht, und vieles spricht dafür, sind es gerade mal 8%. Bei diesem Zahlenwirrwarr fängt die Verunsicherung der Versicherten doch bereits an. Da ist es gut, wenn die mit der Diskrepanz konfrontierte Präsidentin der kantonalen Aufsichtsbehörden, Christina Ruggli, ohne wenn und aber festhält: "Glauben Sie den Zahlen der Aufsichtsbehörden, diese haben revidierte Daten vorzuweisen." Das Thema ist zu ernst als dass man sich mit der Vermutung, vielleicht sei die "Übungsanlage nicht ganz korrekt" gewesen, aus der Verantwortung stehlen kann. Für die Versicherten geht es um das Vertrauen in ihre Vorsorge. Wer sich dazu äussert, sollte zunächst im stillen Kämmerlein üben, bevor er mit seinen "Erkenntnissen" die breite Öffentlichkeit verunsichert. Dies gilt umso mehr, als die in der erwähnten Studie publizierten Zahlen, gemäss Feststellung der Aufsichtsbehörden, nicht zum ersten Mal daneben gelegen haben: "Bereits nach dem Platzen der Internet-Börsenblase zeigte sich in den Jahren nach 2001, wie stark deren Prognosen jeweils von den realen Zahlen der Aufsichtsbehörden abwichen." (ChR). Ende Dezember 2009 schätzt dann der ASIP, dass sich noch 20% der Pensionskassen in einer Unterdeckung befänden, wenn auch einer wesentlich geringeren.

Mindestens ebenso wichtig wie Plausibilität und Verlässlichkeit der verwendeten Zahlen sind deren Interpretation und die daraus abgeleiteten Massnahmen. Da stimmen Aussagen, wie sie im Herbst 2009 in der NZZ zu lesen waren, schon bedenklich: "Besteht eine Unterdeckung, so muss die Vorsorgeeinrichtung zur Gesundung Massnahmen ergreifen. Im Prinzip sind zwei Behandlungsmethoden denkbar: Entweder es werden Leistungskürzungen vorgenommen – zum Beispiel durch Reduktion des Umwandlungssatzes – oder es werden Zusatzbeiträge erhoben. Ob und welche Sanierungsmassnahmen zu ergreifen sind, liegt in der Entscheidungsgewalt des Stiftungsrates einer Vorsorgeeinrichtung." So einfach ist das also,

• Reduktion der Leistungen, oder
• Erhöhung der Beiträge

und "schwupps", die Kasse ist wieder im Gleichgewicht – kurz und schmerzlos. Die Kasse als Selbstzweck also? Die ab und an erbrachten Leistungen an Versicherte als Nebenprodukt? Nachdem sich alle andern – Vermögensverwalter, Banken, PK-Experten, Anlageberater und Revisoren am scheinbar unerschöpflichen Honigtopf der 2. Säule gütlich getan haben? Ist das die Absicht?
Wenn dem so ist, wozu der "Aufstand"? Wenn dem so ist, dann müssen wir uns um die Reduktion des UWS auch keine Sorgen mehr machen. Aber ehrlich, geht es wirklich nur darum, die Pensionskasse mit einem angepassten, mit einem reduzierten UWS, wieder ins Lot zu bringen? Oder hat die Vorsorgeeinrichtung gar am Ende doch Leistungen für ihre Destinatäre zu erbringen? Angesichts der über Deckungsgrad, Umwandlungssatz und Solidaritäten in allen berufenen und weniger berufenen Gremien geführten Diskussionen könnte leicht der Eindruck entstehen, die Vorsorgeeinrichtungen verfolgten einen Selbstzweck – die Sicherung eines Deckungsgrades von über 100%, um dereinst in "Schönheit zu sterben". Der UWS bestimmt die Vorsorgeleistung. Es ist der Faktor, der, vereinfacht, unter Berücksichtigung von Zins und Lebenserwartung das im Zeitpunkt X verfügbare Vermögen in eine lebenslang zahlbare Altersrente umwandelt, also über die Höhe des künftige Einkommens (Ersatzeinkommens) bestimmt. Dieser UWS wurde 1985, dem Jahr der Einführung des BVG auf 7.2% festgelegt. Damit sollte, basierend auf den damaligen Zinserwartungen (4% p.a.), der damaligen Lebenserwartung und den damals festgelegten Spargutschriften, nach einer Ansparzeit von 40 Jahren ein Ersatzeinkommen ausgerichtet werden können, das zusammen mit den Leistungen der AHV die "Fortführung der gewohnten Lebenshaltung" sichern würde.

Wenn nun der UWS von 7.2% auf 6.4% oder um knapp 12% reduziert wird, dann bedeutet das,

  • Entweder wurde das 1985 als richtig angesehene Ersatzeinkommen in Höhe von rund 60% (AHV- plus BVG-Leistungen) zu hoch angesetzt, will heissen es würde mehr erlauben als bloss die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung. In diesem Fall wäre die mit der Senkung des UWS verbundene Leistungsreduktion zwar unangenehm, das vom Gesetzgeber anvisierte Ziel aber immer noch erreichbar- einmal unterstellt, dass dies mit einem UWS von 6.4% noch gewährleistet wäre.
  • Oder, zweitens, angenommen, die 1985 anvisierte Leistungshöhe ist auch heute noch korrekt, die effektive Verzinsung der Altersgutschriften war aber höher als die unterlegten durchschnittlichen 4% p.a. und hätte zu einem rund 12% zu hohen Altersguthaben geführt, dann könnte das Leistungsziel auch noch mit dem reduzierten UWS erreicht werden. Dass dies keine utopische Annahme ist, lässt sich anhand des IST Mischvermögens Mixta Optima 25 veranschaulichen: dieses Mischvermögen hat seit seiner Lancierung 1990 eine durchschnittliche Verzinsung von jährlich 5.84% (Dezember 2009) erzielt. Das Leistungsziel würde mit dieser Performance weit übertroffen, das ursprünglich anvisierte gesetzliche Leistungsziel wäre auch bei einer 12%-igen Reduktion des UWS noch mehr als sicher erreicht. Die Reduktion der Leistung wäre zwar unvermeidlich aber nicht so schmerzhaft, da das gesetzliche Ziel, nämlich die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, noch immer gewährleistet wäre. Dies scheint im übrigen auch nach Meinung des Bundesrates die wahrscheinlichste Variante zu sein: "Das verfassungsmässige Ziel, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen rund 60% des letzten Lohnes entsprechen sollten, werde auch mit einem tieferen Umwandlungssatz eingehalten." (NZZ vom 8. Dezember 2009 Nr. 285).
  • Bleibt schliesslich die dritte Variante: das ursprünglich ins Auge gefasste Leistungsziel ist korrekt, aber die unterlegte Verzinsung von jährlich 4% konnte nicht erreicht werden. Das über die Zeit angesparte und verzinste Kapital wird nicht ausreichen, um das erforderliche Ersatzeinkommen auszurichten. In diesem Fall werden zusätzliche Einlagen erforderlich.

Die meisten von Ihnen werden mir zustimmen, eine Leistungsreduktion ist nur dann zu verantworten, wenn die bisherigen Leistungen überhöht waren, weil das Ziel von Beginn weg zu hoch angesetzt war oder weil der tatsächlich gutgeschriebene Zins den zugrunde gelegten technischen Zins übertraf. Trifft dies nicht zu, ist nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie das erforderliche Kapital bereitgestellt werden kann. Sind die Beiträge von An und Ag zu erhöhen? Kann es sein, dass eine durchschnittliche Verzinsung von 4% p.a. über einen Zeitraum von 40 Jahren möglich ist, aber nicht in jedem Jahr? Wenn das zutrifft, welches sind die Konsequenzen und welche gesetzlichen Anpassungen – wenn überhaupt – sind erforderlich?

Vor diesem Hintergrund sind auch die in den vergangenen zwei Jahren wieder prominent diskutierten Sanierungsmassnahmen zu beurteilen. Wann sind solche erforderlich? Welche sind erfolgversprechend? Was war für die Unterdeckung bzw. die Sanierungsmassnahmen ursächlich? Wurde zu oft und zu rasch über freie Mittel verfügt? Wann sind Sanierungsbeiträge angebracht? Die in der jüngsten Vergangenheit zu beobachtende Hektik war kaum überzeugend. Augenmass und gesunder Menschenverstand blieben allzu oft auf der Strecke.

Unter Miteinbezug des zeitlichen Elements – über welchen Zeitraum soll, muss die Sanierung erfolgen – fallen die zu treffenden Massnahmen zwar oft weniger spektakulär aus. Aber sind sie deshalb weniger wirkungsvoll? Wird, als "worst case", das Unternehmen morgen geschlossen oder werden Teile davon verkauft oder werden öffentlichrechtliche Unternehmen ganz oder teilweise privatisiert, dann sind tatsächlich Sofortmassnahmen gefordert. Handelt es sich dagegen um eine öffentlichrechtliche Einrichtung, (vor drei Jahren hätte ich vielleicht auch noch gesagt, wenn es sich um die PK der grössten Schweizer Bank handelt), dann dürfte ein wesentlich längerer Zeitraum für eine Sanierung zur Verfügung stehen; weil davon auszugehen ist, dass es auch in 40 Jahren noch Staatsangestellte geben wird. Das steht auch nicht im Widerspruch zum Ziel der vollständigen Absicherung sämtlicher Leistungszusagen. Die Beurteilung aufgrund des Deckungsgrades wird durch die Betrachtung über einen rationalen Sanierungshorizont qualitativ ergänzt. Die verantwortlichen Stiftungsorgane erhalten nicht mehr bloss eine Aussage über das Ob, sondern auch über das Wann und damit über das Wie drastisch Sanierungsmassnahmen ausfallen müssen. Die statische Betrachtung mittels Deckungsgrad per Stichtag, wird ergänzt um eine dynamische Beurteilung über die Zeitperiode, welche aktuariell vertretbare Aussagen darüber liefern sollte, welchen Zeithorizont sich die Pensionskasse zur Sanierung vernünftigerweise setzen sollte. Der verfügbare Zeithorizont wiederum ermittelt sich aufgrund des Deckungsbedarfes der Pensionskasse. Der so bestimmte Zeithorizont für die Sanierung dürfte dann auch von Fall zu Fall von den gängigen 5-7 oder 10jährigen behördlich verordneten Horizonten, für die allerdings eine plausible Begründung ausgeblieben ist, abweichen, was angesichts eines Zeithorizonts von mehreren Jahrzehnten der "Vorsorgeunternehmen" auch nicht überrascht.

Das führt mich zum nächsten Punkt meiner Betrachtungen: Leider haben die Vorsorgeeinrichtungen in den zwei letzten Jahrzehnten die schon aus der Unternehmenswelt bekannte Unsitte der vierteljährlichen Abschlüsse bzw. Erfolgsmessungen völlig unkritisch übernommen – ja gar zum Branchenstandard erhoben. Wenn auch der Unsinn dieses Vorgehens in der Realwirtschaft, wo die Unternehmen eine wesentlich tiefere Lebenserwartung haben als Vorsorgeeinrichtungen, von immer breiteren Kreisen erkannt ist, so wird doch nichts dagegen unternommen, sondern es werden weiterhin fleissig Quartals- und Monatsabschlüsse produziert und publiziert. Geradezu absurd wird dieses, inzwischen leider auch von den Vorsorgeeinrichtungen emsig gepflegte Verhalten, wenn es auf Finanzierungen angewendet wird, die sich über mehrere Dutzend Jahre erstrecken. Jedes Quartal, teilweise bereits im Monatsrhythmus, werden Performanceresultate, Leistungsvergleiche und ja, gar Rangierungen von Pensionskassen publiziert. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Methoden und Ergebnisse der Erhebungen seriös sind. Die dauernde Erhebung dieser Werte ist das Übel. Es erinnert mich ein wenig an den Umgang mit den alten (mechanischen) Barometern. Die älteren von Ihnen mögen sich an das Bild erinnern: vor allem bei schlechtem Wetter hat jedes Familienmitglied, das grade dran vorbeiging, ans Barometer geklopft. Das Wetter wurde dadurch nicht besser – das Barometer dafür immer schlechter. Die permanente Messerei ist auch vergleichbar mit jenen älteren Leuten, die jede halbe Stunde ihren Blutdruck messen und neben der Sorge um ihren Kreislauf zu leben vergessen.

Die zu lösenden Aufgaben der Pensionskassen – ich spreche bewusst nicht von Schwierigkeiten oder Problemen, weil ich dezidiert der Ansicht bin, dass es sich im besten Fall, um verkleidete Möglichkeiten, meist aber um systemimmanente Aufgaben handelt – diese Aufgaben sind ernst und es ist keineswegs meine Absicht, sie zu bagatellisieren. Gerade deshalb aber verdienen sie es, in der richtigen zeitlichen und wirtschaftlichen Dimension beurteilt zu werden. Sie werden dann überschau- und damit lösbar.

Meiner Meinung nach ist die im Kielwasser der jüngsten Finanzkrise und im Vorfeld der Abstimmung über die Reduktion des Umwandlungssatzes geführte Diskussion über die Zukunft der 2. Säule zu einseitig auf die Themen Deckungsgrad, Rentenreduktion oder Erhöhung der Beiträge fixiert. In weiten Teilen der Bevölkerung wurde so ein düsteres Szenario um den Zustand der zweiten Säule erweckt. Statt Vertrauen aufzubauen, wurden Zweifel gestreut. Die zweite Säule ist gesund, sehr gesund. Aber bekanntlich müssen auch gesunde, sehr gesunde Menschen rechtzeitig etwas tun, damit das so bleibt. Niemand käme auf die Idee, in diesem Zusammenhang von Problemen zu sprechen, allenfalls von Aufgaben, Pflichten vielleicht. Im Bereich der 2. Säule aber hat es sich eingebürgert, wiederum mit kräftiger Unterstützung der Beratergilde – jede Aufgabe sogleich zum Problem zu machen ... Das Dreisäulenkonzept der Schweiz, wovon die 2. Säule ein wichtiger Teil ist, hat nach wie vor weltweit Vorbildcharakter. Das sollten wir einfach mal zur Kenntnis nehmen. Allerdings soll uns diese Feststellung nicht davon entbinden, Ansätze und Möglichkeiten zu prüfen, mittels denen sich die Möglichkeiten der Langfristigkeit des Geschäfts besser nutzen liessen. So könnten zum Beispiel die Planbarkeit des Deckungsbedarfs verbessert bzw. die Opportunitäten einer langfristigen Anlage besser genutzt werden, indem die Freizügigkeit flexibler geregelt würde. Der austretende Versicherte hätte nach wie vor Anspruch auf die im Zeitpunkt des Austritts erworbene Freizügigkeitsleistung, bewertet zum jeweils aktuellen Deckungsgrad, jedoch nie über 100% (ausser natürlich im Fall von Teil- oder voller Liquidation). Im Gegensatz zu heute, könnte er aber wählen, die Leistung bis längstens zum Altersrücktritt bei der bisherigen Pensionskasse stehen zu lassen, oder aber sie der neuen Vorsorgeeinrichtung überweisen zu lassen. Die Vorsorgeeinrichtung wäre so nicht mehr gezwungen, auch dann 100% der Freizügigkeitsleistung auszuzahlen, wenn der Deckungsgrad tiefer liegt oder einen von der Regierung festgelegten Zins jährlich gutzuschreiben, unabhängig davon ob er tatsächlich erwirtschaftet wurde oder nicht. Es würde vielmehr reichen, wenn die Vorsorgeeinrichtung einen, wie auch immer definierten jährlichen Durchschnitts-Zinssatz über eine bestimmte Zeitperiode erreichen und gutschreiben würde. Je nachdem wie der Versicherte die Zukunft der bisherigen bzw. neuen Vorsorgeeinrichtung beurteilt, wird er sich entscheiden, sein Freizügigkeitskapital bei der bisherigen Pensionskasse zu belassen oder zur neuen Vorsorgeeinrichtung zu transferieren. Im Zeitpunkt der Pensionierung würde er allenfalls aus mehreren Quellen Leistungen beziehen. Eine solche Lösung würde bedingen, dass die Risikoleistungen vom vorhandenen Alterskapital entkoppelt werden, was aber bei den grösseren PK’s meist schon geschehen ist. Möglicherweise liessen sich mit einer solchen Lösung in Verbindung mit den UVG Leistungen gar weitere Synergien generieren. Prüfenswert erscheint mir dies allemal.

Für wenig ergiebig erachte ich die unsägliche Diskussion über die Entsolidarisierung. Jedes Versicherungskollektiv lebt nun mal von Solidaritäten. Seit Jahren wird immer wieder versucht, das Versichertenkollektiv in aktive Versicherte und Rentner zu spalten, mit dem Hinweis, die Rentner würden auf Kosten der aktiv Versicherten nicht finanzierte Leistungen beziehen. Dabei lassen sich doch gerade bei den Rentnern die langen Anlagehorizonte optimal ausschöpfen. Diese Gruppe dürfte am wenigsten Mühe haben, auf die erforderliche Durchschnittsverzinsung zu kommen. Bleibt das Argument der gestiegenen Lebenserwartung, welche von den aktiven Versicherten finanziert werde. Auch das greift bei den meisten grossen Vorsorgeeinrichtungen ins Leere. Erstens handelt es sich bei der gestiegenen Lebenserwartung nicht um eine Plage biblischen Ausmasses, die von einem Tag auf den andern über die 2. Säule hereinbricht, sondern um eine Tatsache, die seit Jahren bekannt ist. Zweitens ist sich die Mehrheit der Pensionskasse dessen bewusst und wirkt dieser Entwicklung seit Jahren mit entsprechenden "Verstärkungen" der Altersleistungen entgegen. Und in denjenigen Fällen, wo die gestiegene Lebenserwartung tatsächlich offene Löcher hinterlassen hat, sieht auch der Versicherte ein, dass diese nur mit zusätzlichem Aufwand geschlossen werden können. Er wird selbst einsehen, dass auch er einen Beitrag leisten muss, wenn er sich andererseits darauf verlassen kann, dass mit seinem Beitrag nicht überzogene Honorare und unnötige Studien finanziert werden. Stichworte sind hier: Effizienz, Transparenz und Vertrauen.

Lassen Sie mich noch kurz auf den "Konflikt" zwischen Aktivversicherten und Rentnern eingehen: die Betrachtung des Verhältnisses Aktive zu Rentnern ergibt ein unvollständiges, meines Erachtens zu düsteres Bild. Ein objektiveres Bild ergibt sich, wenn den Erwerbstätigen sämtliche nicht Erwerbstätigen, also auch die Jungen, gegenübergestellt werden. Man spricht dabei vom "Unterstützungsquotienten". Gemäss diesem Unterstützungsquotienten kommen heute auf 100 Erwerbstätige 61 Nichterwerbsfähige, nämlich 37 Kinder und 24 Rentner. Im Jahr 1900 hatten jedoch 100 Erwerbsfähige für 85 Nichterwerbsfähige, nämlich 75 Kinder und 10 Rentner zu sorgen. Mit 61% ist der Unterstützungsquotient heute auf einem Tiefpunkt angelangt. Auch wenn er in den nächsten Jahren ansteigt, wird er selbst im Jahr 2040 den Wert von 85% nicht erreichen. Trotz dieser relativ günstigen Ausgangslage sollten auch andere Massnahmen wie die sukzessive Erhöhung des Rentenalters kein Tabuthema mehr sein. Wenn wir uns bewusst machen, dass heute weitverbreitete Rücktrittsalter von 65 Jahren von Bismarck eingeführt wurde und dass, wäre es der gestiegenen Lebenserwartung angepasst worden, dieses aktuell mindestens irgendwo zwischen 70 und 80 Jahren liegen müsste, dann wirkt auch eine Erhöhung des Rücktrittsalters um ein oder zwei Jahre moderat. Klar ist, dass eine Erhöhung des Rücktrittsalters weit im Voraus angekündigt werden muss, damit die Betroffenen sich lange darauf einstellen können. Sodann sollte das Rentenalter nicht einfach fix auf 67 oder 70 Jahre angehoben werden, sondern es muss branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen – der mit 60 "verbrauchte" Arbeiter der Baubranche soll würdig und ohne Kürzung in Altersrente gehen können und nicht über den demütigenden Umweg der Invalidenrente. Stichworte sind hier flexibles Rentenalter, Kombination von Teilarbeitszeit und Teilpensionierung, Lebensarbeitszeit etc. etc. Voraussetzung für die Heraufsetzung des Rentenalters sind allerdings Arbeitsmodelle, die auch älteren Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigung erlauben und – nicht unwesentlich – dass ältere Arbeitnehmer auch tatsächlich beschäftigt werden.

Zum Schluss eine eher allgemeine Bemerkung. Wir sollten uns darauf konzentrieren, die Aufgaben der absehbaren Zukunft beherzt anzupacken und uns nicht um die Projektionen möglicher Herausforderungen über die nächsten drei Generationen sorgen und sei es nur, um die wirklich naheliegenden und lösbaren Fragen nicht anzupacken. Wir sollten die Alternativen und ihre Folgen jeweils klar und verständlich aufzeigen. Wenn wir das angehen, was eindeutig absehbar und von uns beeinflussbar ist, dann haben wir schon viel getan. Die nächste Generation wird uns dankbar sein, wenn wir sie ihre Probleme lösen lassen, und zwar so wie sie es für richtig und machbar hält. Schon die Generationen vor uns haben sich nicht angemasst, alles für uns zu regeln und wir sind ihnen dankbar dafür. Wie viel ärmer wäre sonst unser Dasein.

Markus Nievergelt ist Mitglied der Geschäftsleitung der IST Investmentstiftung für Personalvorsorge in Zürich. Zurück

 


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