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Räubergeschichten aus Bundesbern

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 30. September 2011. Download Artikel von stocks.ch.

Die Strukturreform der beruflichen Vorsorge basiert auf handfesten Wildwestszenarien. Mit der BVG Revision wurde mit Versichertengeldern ein 6 Millionen Franken schweres Bollwerk gegen denkbare finanzielle Missbräuche aufgebaut. Namentlich bekannte Akteure, die dem gruseligen Phantombild weitgehend entsprechen, sind von den Regelungen explizit ausgenommen.

Eine neu geschaffene Oberaufsicht wacht künftig mit 24 Vollzeitstellen und jährlichen Kosten von 6 Mio Franken über die Direktaufsicht. Die kantonalen Direktaufsichtsbehörden überwachten bis anhin mit rund 100 Vollzeitstellen neben klassischen Stiftungen tausende Vorsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen und verursachten dabei jährliche Kosten von rund 13 Mio Franken. Unter ihrer Aufsicht funktionierte das dezentrale Vorsorgesystem fast klaglos. Bei einem Vermögen von 750 Mrd Franken, wovon 125 Mrd Franken bei Versicherungsgesellschaften, entstanden sehr kleine jährliche Lecks von 0,13 Promille oder durchschnittlich 100 Mio Franken, die vom dafür zuständigen Sicherheitsfonds gestopft werden mussten. In seinen Jahresberichten steht, dass der grösste Teil dieser Beträge Versicherungsgesellschaften zugeflossen ist, welche von konkursiten Anschlusspartnern ausstehende Pensionskassenbeiträge nicht mehr eintreiben konnten.

Wiedergutmachungen für fallierende Vorsorgeeinrichtungen waren hingegen die grosse Ausnahme, standen aber dennoch Pate für die neuen Regulierungen. Stein des Anstosses sind unabhängige Sammelstiftungen für KMU, die sich nicht selbst um die Verwaltung kümmern, sondern diese ganz oder teilweise auslagern. In diesem (für die Versicherten) sehr erfolgreichen Geschäftsmodell vermutet das Bundesamt für Sozialversicherungen böswillige Privatanleger, die sich und ihren Gangsterbräuten an Stiftungsratskollegen vorbei Verwaltungsmandate zuschanzen. Entgegen allen öffentlich zugänglichen Studien zeigen hauseigene Informationen für diese Stiftungen offenbar viel höhere Kosten. Entsprechende Konkursfälle würden, entgegen der Offenlegung des Sicherheitsfonds, die grosse Mehrheit der ihm übertragenen Fälle betreffen. Wegen seiner Garantiestellung und weil der Staat den Versicherten die freie Wahl der Pensionskasse nicht erlaube, KMU aber frei seien, sich unabhängigen Sammelstiftungen anzuschliessen, wäre es im öffentlichen Interesse, diese zu bekämpfen und zu verbieten, so die finale Logik in Bundesbern.

Diese unabhängigen Sammelstiftungen weisen nach Ansicht des BSV ein besonders hohes Risiko für unverantwortliches Handeln auf. Darum soll ihnen auch das Ausrichten von höheren Leistungen verboten werden. Eine der ersten Aufgaben der Oberaufsichtskommission wird es sein, zu definieren, was unter Leistungsverbesserung zu verstehen ist. Bekannt ist erst, dass die privilegierten Versicherer von diesen Regelungen ausgenommen werden. Sie sind die mit Abstand grössten Privatanleger der 2. Säule und verwalten fast die Hälfte aller individuellen beruflichen Vorsorgevermögen. Eigens hiezu gegründete Sammelstiftungen überlassen ihnen die Vorsorgevermögen zum Eigentum und übertragen ihnen sämtliche Verwaltungsmandate. Öffentlich zugängliche Studien und Vergleiche zeigen für diese Konstruktionen viel höhere Verwaltungskosten, die Gegenparteirisiken sind unverantwortlich, der Sicherheitsfonds muss zumeist gegenüber ihnen bluten und die anvertrauten Vermögen werden hinter nominellen Garantieversprechen systematisch reduziert. Den Zwangssparern entgehen so Monat für Monat durchschnittlich über 100 Millionen Franken.

Wo liegen die wirklichen Interessen in Bundesbern? Da wird mit der ganz grossen Kanone auf vermeintliche böswillige Privatanleger geschossen während die (noch) zehn bekannten Privatanleger, die dem konstruierten Räuberszenario entsprechen, gehegt und gepflegt werden. Auch die BVG-Aufsichtsämter erachten die dazu neu installierte Oberaufsichtsbehörde für unverhältnismässig. Sie zielt an den tatsächlichen Problemen vorbei, desavouiere ihre Arbeit und heize die Kosten in der zweiten Säule ohne Not weiter an. Die unabhängigen Sammelstiftungen sind transparent und erfüllen die unbestrittenen Grundsätze und Massstäbe betreffend Ethik und Effizienz in der Regel klaglos. Ihre Führungsorgane sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und leben diese im Sinne der Versicherten. Im Gegensatz zu Versicherungssammelstiftungen funktioniert bei ihnen die interne Aufsicht und Kontrolle bezüglich Verwaltung, Administration und Vermögensverwaltung.


Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer der B+B Vorsorge AG und Verwaltungsratspräsident der B+B Holding AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. 

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