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«Mehr als nur ein mickriger Zins»

Impressum: Interview von Thomas Hengartner mit Herbert Brändli (Details) in Finanz und Wirtschaft – Sonderbeilage "Vorsorge" - (Download Artikel als pdf), Seite 4 vom 5. Mai 2010.

Herbert Brändli gilt als der Aktienprediger der Vorsorgebranche. Der Pensionsversicherungsexperte erntet jedoch Kritik, weil er den Versicherten gewagte Schwankungsrisiken zumutet.

Herr Brändli, die betrieblich organisierte berufliche Vorsorge der Schweiz kostet jährlich 4 Mrd. Fr. Wieso wird so viel Geld verschlungen?

Wir haben in der Schweiz das beste Vorsorgesystem der Welt. Dennoch ist die grosse Herausforderung, aus der einfachen Rechnung ‹Ertrag minus Kosten› das Optimum zu holen. Dabei dürfen die Vorsorgeträger nicht vergessen, für den Ausgleich der Lebensrisiken Tod sowie Berufsunfähigkeit und damit für die Solidarität des Versichertenkollektivs einzustehen.

Die AHV arbeitet günstiger.

Für die Pensionskassen ist der Administrationsaufwand riesig geworden. Da sind Vermögen wegen Scheidung aufzuteilen, Abklärungen zur steuerlichen Angemessenheit von Beitragssätzen zu treffen, Formalitäten wegen Vorbezügen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen, Statistiken auszufüllen und so weiter und so fort.

Dennoch: Müsste all das nicht auch preiswerter möglich sein?

Es lohnt sich, alle Vermögensverwaltungsmandate neu auszuhandeln. Wir haben das für die Profond-Sammelstiftung gemacht, die wir führen, und haben so die Gebührenbelastung um ein Drittel verringert. Überall kann angesetzt werden: Transaktionskosten, Verwaltungsgebühren, Depotführung, Controlling, Reporting, Stiftungsgremien.

Sind Sie somit als Preisdrücker auf die Finanzbranche losgegangen?

Ja, klar. Ich war erstaunt, wie problemlos unsere Forderungen akzeptiert wurden. Mit einem grösseren Vermögen hat man Gewicht in den Verhandlungen mit Banken, und man kann sie zu Kompromissen bewegen.

Reicht das für optimale Resultate?

Wesentlicher ist, dass während der rund vierzigjährigen Ansparphase eines Versicherten mehr als nur ein mickriger risikoloser Zins erarbeitet wird. Zum Pensionierungszeitpunkt dank höherer Performance auf beispiels weise 600 000 und nicht auf nur 500 000 Fr. zu sein, ist doch relevant. Die zwischenzeitlichen Wertschwankungen sind doch egal. Der langfristige Charakter des Vorsorgegeschäfts erlaubt, Preisvolatilität in Kauf zu nehmen.


«Wir haben alle Mandate neu ausgehandelt
und die Gebührenbelastung
um ein Drittel verringert. Ich war
erstaunt, wie problemlos das ging.»


Mit Wertschwankungen leben aber längst nicht alle Menschen gut, auch viele Führungsgremien der Vorsorgewerke und der Aufsichtsstellen nicht.

Das Vorsorgegesetz und die Verordnungen setzen ungünstige, ja falsche Rahmenbedingungen. Ein Beispiel: Neuerdings sind alternative Anlagen und Hedge Funds sogar bis zu einem Anteil von 15% des Gesamtvermögens ohne einschränkende Bedingungen erlaubt. Aber das Regulativ kann geändert werden, und wir sollten es unverzüglich ändern.

Wie würden Sie das Anlagethema Hedge Funds regeln?

Diese Anlageklasse ist in der beruflichen Vorsorge unverzüglich zu verbieten. Wahrscheinlich verstehen 99% der Pensionskassenstiftungsräte und Geschäftsführer diese Anlagen nicht. Im Vorsorgebereich sollte man wegen der treuhänderischen Rolle jedoch einzig auf Investments abstellen, die verstanden werden.

Einen Moment bitte. Die 15%-Regel ist ja eine Obergrenze und keine Investitionspflicht. Braucht es in einem freien Land Verbote?

Warum sollte eine Anlageklasse überhaupt in die Investmentmatrix von Pensionskassen aufgenommen werden, wenn kaum jemand den Inhalt, die Wirkungsweise und die Ertragstreiber dieser Gefässe versteht? Zudem: Plötzlich wird die Kann-Formulierung im Regulativ zu einer Art Pflicht. Ich erinnere Sie daran, dass im Vorsorgebereich ursprünglich von Richtlinien gesprochen wurde. Heute werden sie oft als Vorschrift betrachtet.

Mit den Hedge Funds und sonstigen alternativen Anlagen will man Portfolios diversifizieren. Sie möchten dies verbieten. Wie also soll das Vermögen investiert werden?

Ganz einfach mit einem Zurück-zu-den-Wurzeln. Aktien sind ein Kerninvestment, denn damit partizipiert der Anleger am Wachstum der Volkswirtschaft. Vorsorgeträger sollten zudem in schweizerische Immobilien anlegen. Vorzüge sind ein monatlicher Ertragszugang und eine allmähliche Wertsteigerung über die längere Frist. Als Drittes sind Geldmarktinvestments als Liquiditätsreserve zu halten. Das ist die ideale Anlagemischung.

Mit dieser Vermögensaufteilung sind heftige Wertschwankungen programmiert. Nach Negativjahren greifen Aufsichtsstellen drastisch ein, die Öffentlichkeit schreit auf, und die Stiftungsräte befürchten Haftungsklagen.

Um diese Gefahr zu mindern und um Gesetz und Vorschriften zu erfüllen, ist der idealen Anlagemischung leider ein oft beträchtlicher Anteil Obligationen beizufügen. Der Ertrag von Anleihen ist jedoch mickrig. Gegenwärtig ist allein die Dividendenrendite der meisten Aktien höher.


«Mit Aktien am Wirtschaftswachstum
partizipieren und durch Immobilien
laufenden Ertrag sichern. Dazu etwas
Cash. Das ist die ideale Mischung.»


Über die zurückliegenden zehn Jahre haben Aktienportfolios allerdings eine miserable Performance abgeworfen. Der Renditebedarf der Vorsorgeträger ist deutlich verpasst worden.

Zehn Jahre sind einfach viel zu kurz. In ihrer Gesamtheit haben Pensionskassen einen unbeschränkten Anlagehorizont. Dies gilt zumindest, solange in der Schweiz gearbeitet und der Kapitalstock laufend erneuert wird. Die Zehnjahresperiode hat etwas Zufälliges. Würde man über acht Jahre messen, wäre nur ein einziger Börsenabsturz darin enthalten. Nähme man zwölf Jahre in den Blick, würden auch die Boomjahre vor der Technologieaktienbaisse von Anfang des Jahrhunderts mitberücksichtigt. Der ganz lange Trend zeigt für Aktien klar aufwärts.

Idealvorstellung und Realität klaffen doch weit auseinander. Pensionskassen ‹leben› nicht ewig, weil Unternehmen durch Abspaltung, Fusion oder Betriebseinstellung umgestaltet werden können. Kommt es in der Folge zur Teilliquidation des Vorsorgeträgers, ist es mit Langfristigkeit vorbei.

Pensionskassen haben ein eigenes Leben, unabhängig vom einzahlenden Unternehmen, wie beispielsweise die noch immer bestehenden Pensionskassen der untergegangenen Swissair beweisen. Nur das Freizügigkeitsgesetz zwingt zur kurzfristigen Betrachtung mitsamt Vermögensabrechnung und Geldtransfers.

Ginge es auch anders?

Natürlich. Austretende könnten das Vorsorgeguthaben in der ‹alten› Kasse zurücklassen, statt einer allfällig wegen Unterdeckung gekürzten Überweisung zur Kasse des neuen Arbeitgebers.

Was aber passiert mit Pensionskassen, deren Balance von Aktiven und Rentnern kippt?

Sie sollten rechtzeitig den Anschluss an eine grössere Gesamtheit von Versicherten suchen. Nur solche Kassen können gut mit Wertschwankungen leben. Verbunden damit wäre auch ein weit geringerer Bedarf an Schwankungsreserven. Diese Reserven haben mehrere Nachteile. Weil sie durch Abzweigung von Anlageertrag gebildet werden, lösen sie Ungleichbehandlung und unfaire Transfers zwischen Versicherten aus.

Wie kann man es besser lösen?

Alles Vermögen einer Pensionskasse gehört allein und integral den Versicherten. Das erstreckt sich auch auf die Reserven. So müssten Austretende die Schwankungsreserven ebenfalls anteilmässig mitnehmen dürfen. Anstelle des kompliziert errechneten Freizügigkeitsguthabens jedes Einzelnen wäre eine Buchführung mit Anteilscheinen möglich, ähnlich dem Vorgehen von Anlagefonds. Jeder könnte bei einem Stellenwechsel seine Anteile stehen lassen und in der Kasse des neuen Arbeitgebers neu starten.

Dann hätten wir plötzlich alle ein Portfolio von Pensionskassenanteilen?

Ja, so wie wir über ein Berufsleben ja oft auch Ansprüche bei verschiedenen AHV-Ausgleichskassen sammeln. Mit dem Fondskonzept erhielten Versicherte mehr Entscheidungsgewalt über das zwangsgesparte Guthaben der beruflichen Vorsorge.

Und schliesslich würde man bei vier, fünf, sechs oder gar mehr Pensionskassen Rente beziehen?

Nun, ein gewisses Mass an Wettbewerb wäre auch für das Vorsorgegeschäft leistungssteigernd. Die Versicherten könnten aus den Leistungsversprechen ihrer mehreren Pensionskassen auswählen und allenfalls Anteile zum bevorzugten Anbieter übertragen. Die Marktsituation würde, sofern sie denn zugelassen wird, sicherlich versichertenfreundliche Angebote entwickeln.

Sie plädieren für Öffnung, und sie plädieren für Anlagechancen sowie Anlagerisiko. Was macht Sie so zuversichtlich, dass Aktien auch künftig mehr Rendite bringen?

Weil damit die Partizipation an der Wertentwicklung der wirtschaftenden Unternehmen verbunden ist. Es gibt kein Anlagesegment, das eine stärkere Performance verspricht. 

ZUR PERSON: Nach Ökonomiestudium und Tätigkeiten in den Branchen Gastronomie, Transport und Assekuranz erlangte Herbert Brändli 1986 das eidgenössische Diplom des Pensionsversicherungsexperten. Jede Pensionskasse muss eine solche Fachperson beauftragen, die versicherungstechnische Situation jährlich zu prüfen und zu attestieren. Brändli gründete 1990 die BB Vorsorge, die Dienstleistungen für Pensionskassen und Vorsorgeträger anbietet. Sein Unternehmen führt die Sammelpensionskasse Profond, die für 1600 Unternehmen und deren rund 30 000 Versicherte die berufliche Vorsorge löst. Zurück

 


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