Kollektivversicherung:
Fairer Interessenausgleich zwischen Versicherern und Versicherten
Impressum: Autor ist Daniel Schnyder – Statement in AWP Soziale Sicherheit , 26.Oktober 2011.
Politik und Wirtschaft basieren auf fairem Interessenausgleich. Der Einsatz für den eigenen Vorteil ist statthaft, solange das Resultat innerhalb eines Rahmens bleibt, den alle Beteiligten als fair empfinden. So funktioniert die Beziehung zwischen Interessengruppen in der Politik, zwischen Leistungserbringer und Kunde in der Wirtschaft.
Sprengt das Resultat den Rahmen, wird die Beziehung mittel- oder langfristig zerbrechen. In anderen Worten: Nützt der eine Partner den Spielraum übermässig zu seinen Gunsten aus, hat der andere Partner irgendeinmal genug und sucht nach einer Alternative. Sofern er die Wahl hat.
Nicht nur ein tatsächlicher Missbrauch kann zum Bruch der Beziehung führen.
Ein mutmasslicher Missbrauch genügt.
Die Kollektivversicherung in der beruflichen Vorsorge ist geprägt von der Beziehung zwischen Lebensversicherern und KMU/Versicherten. Ist der Interessenausgleich fair, stimmt das Resultat, halten die Versicherer den Rahmen ein? Diese Diskussion läuft seit Jahren und erreichte bei der Abstimmung zum Umwandlungssatz im März 2010 einen zwischenzeitlichen Höhepunkt. Das Spektrum der Meinungen ist breit: Der Schweizerische Versicherungsverband lehnt jegliche Verschärfung der Bestimmungen zur Überschussverteilung entschieden ab. SVP-Nationalrat Hans Kaufmann warnt, dass verschärfte Vorschriften die Lebensversicherer dazu brächten, aus der Kollektivversicherung auszusteigen, was letztlich den Versicherten schade. Pensionskassen-Experte Herbert Brändli spricht von überhöhten Gewinnen und Reserven der Lebensversicherer.
Die Gewerkschaft Travailsuisse wirft den Lebensversicherern vor, bis zu 50% der Gewinne für sich zu behalten. Der Ständerat hat in der September-Session 2011 mehrere Vorstösse abgelehnt, die eine Überprüfung oder Änderung der gesetzlichen Mindestquote verlangten (vgl. «AWP Soziale Sicherheit» 18/2011).
Wenn Lebensversicherer Vollversicherungen in der beruflichen Vorsorge anbieten dürfen und sollen, dann müssen sie das vorgeschriebene Risikokapital bilden können. Dann muss es ihnen als private Unternehmen erlaubt sein, einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Wer das nicht will, musste konsequenterweise privaten Anbietern dieses Geschäft untersagen. Zudem sollen die Lebensversicherer gegenüber autonomen und teilautonomen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, aber auch nicht bevorteilt.
Wegen den zwangsgesparten Geldern handelt es sich um ein sensibles Geschäft. Die Lebensversicherer müssen in Kauf nehmen, dass sie nur den angemessenen Gewinn anstreben, nicht einen maximalen. Im Gegenzug erhalten sie Zugang zu einem riesigen Markt. Eingeschränkte Wahl Natürlich können KMU zu einem anderen Lebensversicherer wechseln, wenn ihnen dessen Angebot als vorteilhafter erscheint. Aber alle Lebensversicherer berechnen die Überschussbeteiligung ertragsbasiert.
KMU, die nicht auf die Vollversicherung mit Risikoabtretung verzichten wollen, finden keinen Lebensversicherer, der ergebnisbasiert berechnet.
Eine Alternative sind die autonomen oder teilautonomen Einrichtungen. Der Vergleich mit den Lebensversicherer ist für die KMU allerdings schwierig. Die von der Finma veröffentlichten Zahlen aus der Betriebsrechnung der Lebensversicherer bieten zwar Entscheidungshilfe. In vielen Fällen dürfte die Transparenz für den einzelnen Kunden aber immer noch ungenügend sein.
Stellen die Lebensversicherer die Transparenz nicht her, dürfen sie sich nicht wundern, dass ihnen Missbrauch unterstellt wird.Das Misstrauen wird durch die Einflussnahme der Versicherungen im Parlament gefördert. So haben ihre Vertreter massgeblich dazu beigetragen, dass die Vorstösse im Ständerat gescheitert sind. Mehrere Ständeräte sind hauptberuflich Lobbyisten von Lebensversicherern, weitere Parlamentarier sind über nebenamtliche Mandate mit Versicherern verbunden.
Die Konditionen und die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge sind zu überprüfen, wie dies Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist fordert (vgl. «AWP Soziale Sicherheit» 18/2011). Im Interesse der Versicherten lohnt sich der Blick, ob der Interessenausgleich fair ist und was allenfalls geändert werden musste. Der Bericht zur Zukunft der 2. Säule bietet Gelegenheit zu diesem kritischen Blick, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in der September-Session gesagt hat. Einmal mehr liegen grosse Erwartungen auf diesem Bericht.
Und einmal mehr muss gesagt werden: Die berufliche Vorsorge ist für die Versicherten da. Die Kollektivversicherung entspricht einem Bedürfnis der KMU und soll selbstverständlich für die Anbieter dieser Versicherung rentabel sein. Sie soll eine Win-Win-Situation schaffen. Einen fairen Interessenausgleich ermöglichen. Nicht aber maximale oder übermässige Gewinne auf Kosten der Versicherten.
PK ausschliesslich für die Versicherten
Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Er ist Verwaltungsratspräsident und Gründer der B+B Vorsorge AG.
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