Der Wendeprofessor hat Recht
Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch, 26. Februar 2010. Link stocks.
Die Renten und ihre zunehmenden Laufzeiten werden von den Pensionskassen bis zur Pensionierung vorfinanziert. Nutzen und Qualität der beruflichen Altersvorsorge stehen und fallen mit der Nettorendite, d.h. der Anlagestrategie und ihrer kostengünstigen Umsetzung. Bei der Strategiebestimmung entscheiden die Versicherten zwischen sicheren hohen Renten und versicherten tiefen Renten.
Es ist noch nicht lange her, da hat ein prominenter Professor den Pensionskassen vorgehalten, dass ihre Renten um 15 Prozent zu tief seien. Abhilfe brächte eine Erhöhung der Netto-Erträge, indem die Umsetzungskosten der Anlagetätigkeit reduziert würden.
Damit kann der sogenannte dritte Beitragszahler der beruflichen Altersvorsorge, nämlich der von den Pensionskassen erwirtschaftete Finanzertrag, tatsächlich wirkungsvoll gestärkt werden. Hintergrund ist, dass sich an den Anlagen der beruflichen Vorsorge immer mehr Berater, Analysten, Makler und Manager gesund stossen. Gelingt es den Pensionskassen, hier Ordnung zu schaffen, wird ihr Beitrag in Form von Nettoerträgen nachhaltig bis zu einem halben Prozentpunkt pro Jahr steigen. Damit können sie beispielsweise gestiegene Kapitalbedürfnisse der Rentner wegen zunehmender Lebenserwartung locker vorfinanzieren.
Heute, nach der Finanzkrise, erachtet derselbe Professor die Pensionskassenrenten als 30 Prozent zu hoch. Im beruflichen Vorsorgesystem würde darum ein Loch von 100 Milliarden Franken klaffen. Die Begründung der Wende erfolgt modellhaft von der Ertragsseite. Mit der Reduktion des dritten Beitragszahlers auf Null wird die negative Folge eines Umschwenkens der Pensionskassen auf risikoarme Anlagestrategien klar dargestellt.
Im versicherungsmathematischen Modell versorgen die Sozialpartner die Pensionskassen laufend mit Sparbeiträgen. Diese machen den Versicherten (meistens) entsprechende Altersgutschriften, welche sie als dritter Beitragszahler mit Zinsgutschriften ergänzen. Die damit geäufneten individuellen Altersguthaben markieren persönlich erworbene Ansprüche und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Berechnung der Altersrenten. Dieses immer gleiche Modell wird im GiGo-Verfahren (Garbage in, Garbage out) mit unterschiedlichen Annahmen ausgereizt. Je nach Interessenlage werden die finanziellen Ungleichgewichte extremer gemacht, um sie anschliessend mit Lohn-, Beitrags-, Zins- oder Rentenklau zu beheben.
Dem mathematischen Modell steht die wirtschaftliche Realität gegenüber. Sie allein entscheidet über Sinn und Nutzen der Pensionskassen. Letztere gewähren ihre Zinsgutschriften aus den Netto-Erträgen unter Berücksichtigung einer ansehnlichen Sicherheitsmarge. Mit der Differenz werden Leistungsversprechen zusätzlich finanziell abgesichert. Wegen diesen Reserven sind die erwirtschafteten Vermögen (zumeist) höher als die individuellen Altersguthaben, und bei Pensionierungen werden Gewinne realisiert. Diese werden auf die Rentendeckungskapitalien übertragen, damit keine Quersubventionierungen zwischen Aktiven und Rentenbezügern erfolgen.
Pensionskassen entwickeln sich mit Ausnahme von Vollversicherungslösungen kaum wie ihr theoretisches Modell. Weil Versicherer immer ertragsschwach unterwegs sind und dennoch das BVG einhalten müssen, entsprechen ihre Erträge den Zinsgutschriften und bewegen sich akkurat gemäss dem Modell. Sie stellen keine Reserven zur Ausfinanzierung von Lücken bereit, wenn bei der Pensionierung das Rentendeckungskapital die Altersguthaben übersteigt. Entsprechend verbleiben nur noch Umwandlungssatzreduktionen oder Beitragserhöhungen zur Korrektur von finanziellen Ungleichgewichten.
Bereits vor Einführung des BVG 1985 haben die Versicherer glaubhaft geklagt, dass sie die vom Gesetzgeber gesteckten minimalen Ertragsziele für Pensionskassen nicht erreichen können. Ihr Anlagehorizont ist gesetzlich auf das jeweilige Jahresende beschränkt. Darum tätigen sie nur risiko- und ertragslose Anlagen und müssen auch diese noch teuer gegen negative Schwankungen absichern. Nach dem Unterhalt des extrem teuren Verwaltungsapparats bleibt für die Versicherten nicht mehr viel übrig. Der dritte Beitragszahler wird mit dieser Lösung tatsächlich praktisch wegerodiert, und die professorale Prognose könnte Wirklichkeit werden.
Pensionskassen, die dem Klagen und Werben der unlegitimierten Interessenvertreter an ihrem Vermögen auf den Leim gehen und ihre Dispositionen an der vorübergehenden Schwäche der Kapitalmärkte orientieren, könnten ihre minimalen Ziele tatsächlich nicht mehr erreichen. Das Altern ist lange absehbar und kein Versicherungsfall. Als Vorsorgenehmer sage ich darum klar Nein zur Umsetzung von risikolosen, aber teuren und ertragsarmen Anlagestrategien und fordere Hände weg von Versicherungen für die Altersvorsorge. Eine Senkung der Umwandlungssätze ist überflüssig.
Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück
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