Rechtsberatung
Ob Sie eine Pensionskasse gründen oder eine Reglementsänderung durchführen wollen – unsere ausgewiesenen Experten stehen Ihnen mit juristischer Beratung und Betreuung zur Seite.
Einrichtungen der 2. Säule – z.B. Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, Anlagestiftungen usw. – bieten wir eine umfassende Rechtsberatung bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht oder zum BVG. Bei diesen und anderen Themen unterstützen Sie unsere Juristen gerne:
- Konzeption und Gründung einer Einrichtung der 2. Säule
- Ausarbeitung und Änderung der Rechtsgrundlagen (Statuten, Reglemente, Verträge usw.)
- Unterstützung beim Kontakt mit der Aufsichtsbehörde, dem Experten für berufliche Vorsorge und der Kontrollstelle
- Schulungen von Stiftungsräten, Geschäftsführern und Mitgliedern von Personalvorsorgekommissionen
