Was ist RSS? | Newsticker abonnieren FR | IT | ENSitemapStartseite | Jobs | Kontakt suchen

Schleichende Enteignung durch Pensionskassen

Impressum: Rudolf Strahm, während vier Jahren Preisüberwacher, am 18. Mai 2009, Kolumne im Tages-Anzeiger, Zürich. Mit Genehmigung des Autors.

Die angekündigte Rentenkürzung bei der Firma Georg Fischer hat viele Pensionierte erschreckt und das angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule unterminiert. Ist dies ein Vorbote genereller Rentenkürzungen, fragen sich viele.

Die Pensionskasse von Georg Fischer ist ein Sonderfall, weil der Rentneranteil wegen der Betriebsschrumpfung viel höher ist als anderswo. Doch die Verluste bei den Pensionskassen werden noch mancherorts Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zusatzbeiträge kosten oder die Nullverzinsung des Kapitals zur Folge haben.

Finanztechnisch haben die Pensionskassen zwei völlig unterschiedliche Probleme. Das Problem Nummer eins betrifft die Kapitalunterdeckung vieler Kassen, die durch Verluste auf Wertpapieren und spekulativen Anlagen entstanden sind. Zwei Drittel aller Kassen sind in Unterdeckung. Diese Verluste (und zwar Buchverluste und unwiederbringliche Verluste zusammen) werden auf die gewaltige Summe von 100 bis 120 Milliarden Franken geschätzt.

Das Problem Nummer zwei betrifft die Alterung der Bevölkerung. Die Finanzierung der längeren Rentenbezugsdauer läuft unter dem Titel des Umwandlungssatzes. Dieser ist Gegenstand der hängigen BVG-Revision, gegen die über 200'000 Personen ein Referendum unterschrieben haben. Hier geht es um eine Finanzierungslücke bei den Rentenleistungen von höchstens einigen Hundert Millionen Franken pro Jahr.

Der Umwandlungssatz ist eine Aufgabe des nächsten und übernächsten Jahrzehnts. Dass der Umwandlungssatz ausgerechnet heute zulasten der Rentner gesenkt werden soll, ist auf politischen Druck der Privatassekuranz zustande gekommen, die nach einem umstrittenen Berechnungsverfahren ständig Gewinne aus ihren Sammelstiftungen der zweiten Säule abführt (sogenannte Legal Quote). Die meisten autonomen Kassen haben demgegenüber kein akutes Problem mit dem Umwandlungssatz. Der Alarmismus um den Umwandlungssatz ist sachlich nicht gerechtfertigt. Doch müssen Referendumsunterzeichner wissen, dass das Problem angegangen werden muss.

Kehren wir zur Kapitalunterdeckung zurück. Je risikofreudiger eine Pensionskasse das Vermögen der Versicherten angelegt hat, desto mehr hat sie verloren. Kassen, die in Hedge-Funds und andere spekulative Anlageformen investiert haben, haben nicht nur reparierbare Buchverluste, sondern auch unwiederbringliche Verluste erlitten. Vor dem Crash hatten die Pensionskassen bereits 40 Milliarden Franken in Hedge-Funds investiert. Bei diesen sowie bei weiteren Dollaranlagen und bei geschlossenen Kapitalschutzfonds resultieren sicher 10 bis 20 Milliarden an realen Verlusten. Das ist nichts anderes als eine Enteignung der Versicherten.

Fast alle Kassenverantwortlichen halten die (durchaus reparierbaren) Buchverluste und die (unwiderruflichen) Verluste aus spekulativen Anlagen nicht gerne auseinander. Vielmehr versteckt man sich hinter deren Vermengung und verweist auf die «höhere Gewalt» der Finanzkrise. Die Durchschnitts-nettorendite der Kassen, publiziert von Swisscanto, ist ein solches Versteckmanöver. Viele der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte und Verwaltungsgremien tun alles, um die Verluste kleinzureden.

Wenn eine Pensionskasse Ende 2007 einen Kapitaldeckungsgrad von 100 Prozent und mehr ausgewiesen hat und jetzt in einer massiven Unterdeckung von unter 90 Prozent liegt, dann ist das nicht «Schicksal», sondern schlicht Anlage-Inkompetenz. Oder Folge der Irreführung durch einen der vielen Anlageberater. Ich habe erlebt, wie «Experten» mit fachsprachlichem Imponiergehabe auf die Miliz-Verwaltungsmitglieder der Pensionskassen einwirken und wie sie jetzt mithelfen, um das Problem kleinzureden. Niemand haftet für diese Fehlleistungen in der Anlagepolitik.

Wir haben eine kantonal zersplitterte Aufsicht. Die Sozialpartner hatten seinerzeit die Unterstellung der Pensionskassen unter eine zentrale Finanzmarktaufsicht abgelehnt. Jetzt zahlen sie den Preis dafür.

Bei Pensionskassen-Anlagen sind drei Besonderheiten zu beachten: Erstens handelt es sich um zwangsersparte Gelder, bei deren Anlagen die Beitragszahler nicht auswählen können. Zweitens sind die Leitungsgremien der Pensionskassen im Milizsystem und paritätisch zusammengesetzt und deshalb abhängig von Experten, Beratern, Anlagemanagern, die selber viel verdienen, aber keine Haftung übernehmen. Drittens sind Pensionskassen-Anlagen immer langfristige Kapitalanlagen mit durchschnittlicher Laufzeit von 20 Jahren. Deshalb gehören spekulative Anlageformen, Hedge-Funds und Finanzmarktprodukte mit einer Terminkomponente verboten.

Diesen drei Besonderheiten tragen Gesetzgebung und Aufsicht nicht Rechnung. Im Gegenteil, kurz vor dem Finanzmarktkollaps wurden die Anlagerichtlinien noch liberalisiert und Hedge-Funds-Anlagen bis zu 15 Prozent zugelassen, was angesichts der Erfahrungen in der Finanzkrise eine Fehlleistung darstellt. Von der Liberalisierung der Anlagerichtlinien und vom «Vorsichtsprinzip», wie die ausgeweitete Risikostrategie irreführend genannt wird, profitiert ein Heer von Beratern, Experten, Anlagespezialisten und Finanzpublizisten, die aus dem Anlagebusiness der zweiten Säule mit 700 Milliarden Franken Anlagevolumen ihren Nutzen ziehen.

Diese Pensionskassenszene drängt nun auf die rasche Senkung des Umwandlungssatzes und damit der Rentenleistungen. Das ist ein Ausweichmanöver. Man will die Unterdeckung durch die Anlageverluste und die schlechte Performance durch die enormen Verwaltungs- und Anlagekosten der zweiten Säule – die das Zehnfache der AHV betragen – beseitigen. Schärfere Anlagevorschriften sind vordringlich. Man sollte die Korrektur beim Umwandlungssatz so lange blockieren, bis die Anlagerichtlinien und die Kickback-Praxis aufgrund der Krisenerfahrungen angepasst worden sind.


Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben







  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte schreiben Sie die 2 Worte unterhalb mit einem Abstand getrennt in das vorgesehene Feld. Sie helfen uns damit, die Spamflut einzudämmen. Falls Sie die Worte nicht richtig lesen können, Klicken Sie auf die oberste der drei blauen Schaltflächen und Sie erhalten ein neues Wortpaar.

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare