Leserbrief in der AWP Soziale Sicherheit Nr. 2/2007 vom 31. Januar 2007 – Replik auf einen kürzlichen Beitrag in der Sonntagszeitung von Herrn Prof. Bruno Gehrig, vormals Nationalbank, jetzt Präsident «Swiss Life»:
Klauen Alte den Jungen ihre künftige Rente?
Sehr geehrter Herr Prof. Gehrig
Sie machen sich offenbar grosse Sorgen über die zweite Säule und regen sich darüber auf, dass über 60-jährige zu hohe Renten kassieren, die bis ans Lebensende bezahlt werden müssen. Sie schliessen daraus, dass die Alten die Jungen beklauen. Dabei verschweigen Sie, dass die berufliche Vorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, nach dem sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Leistungen durch ein Deckungskapital sichergestellt werden müssen.
Das Gesetz verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen die Finanzierung und das Beitragssystem so zu regeln, dass die Leistungen bei Fälligkeit garantiert sind. In der zweiten Säule finanziert darum jeder Aktive, unabhängig vom Umwandlungssatz, seine künftige Rente selbst – das haben auch schon die heutigen Rentner so gemacht. Wenn also die Ihrer Meinung nach überhöhten Renten zu laufen beginnen, sind sie normalerweise finanziell vollumfänglich abgesichert. Entsprechend braucht es während der Laufzeit keinen Klau und keine weitere Finanzierung, es sei denn die Vorsorgeeinrichtung hat sich verkalkuliert und ihre Erträge hinken längere Zeit hinter dem technischen Zins her.
Die Vermutung liegt nahe, dass Sie mit Ihrer Beschuldigung vom hauseigenen Problem ablenken möchten. Aus Ihren Worten schliesse ich, dass die Swiss Life weder für die laufenden Renten noch für die gesetzlich geforderten Mindestzins- und Umwandlungssätze genügend Erträge erwirtschaften kann. Sie machen dafür unter anderem die gesetzlichen Garantien in der obligatorischen Vorsorge verantwortlich. Dieses Argument kann nicht stechen: Erstens haben die letzten Jahre gezeigt, dass auf Versicherungsgarantien wenig Verlass ist (Winterthur-Modell) und zweitens unterstehen Versicherungsgesellschaften gar nicht dem BVG. So hat die Swiss Life unter anderem ihre Zusatzprämien zur Garantie von Mindestzinssatz und Mindestumwandlungssatz vor Bundesgericht begründet. Damit werden die KMU und ihre angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen gezwungen, die von den Versicherungsgesellschaften versprochenen Garantien mit Beiträgen für Zusatzversicherungen zusätzlich zu bezahlen.
Ihre Anklage geht fehl. Ihr Ärger dürfte wohl eher auf die von der Versicherungsaufsicht (BPV) teilweise aufgezwungenen konservativen Anlagestrategien der Versicherungsgesellschaften zurückzuführen sein. Darüber hinaus müssen Sie, wenn Sie doch einmal höhere Renditen erzielen, zuerst Ihre Manager und Aktionäre bedienen. Wollen Sie Ihre zigtausend Versicherten vor Frust bewahren? Wäre es dann vielleicht gescheiter, sich auf das eigentliche Versicherungsgeschäft zu beschränken?
Herbert Brändli
B+B Vorsorge AG
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