Was ist RSS? | Newsticker abonnieren FR | IT | ENSitemapStartseite | Jobs | Kontakt suchen

Wann hat die Narrenfreiheit ein Ende?

Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, 28. Februar 2001

Aus der ganzen Welt ernten wir Lob und Anerkennung für unser Dreisäulensystem, derweil innere Kräfte beharrlich an dessen Fundament nagen.

Das Tun der vereinigten Schlaf- und Narrenkappen in Schweizer Rats- und Amtsstuben untergräbt die Fundamente der drei Säulen massiv und wird die zweite Säule zu Fall bringen, wenn ihm nicht bald wirksam Einhalt geboten wird.

Besonders problematisch erweist sich die Allianz von Fiskalisten und oberster Aufsichtsbehörde, von Institutionen, die gemäss Verfassungsauftrag die zweite Säule stützen und nicht stürzen sollten. Sie reiten gemeinsam Attacke um Attacke gegen unser Altersvorsorgesystem. Nicht genug, dass

  • die Harmonisierung des Rentenalters vom BVG zur AHV schlicht und einfach verschlafen und damit ein unglaublicher steuerlicher und administrativer Schlammassel veranstaltet wurde,
  • kurz vor Jahresende die Pensionskassen klamm und heimlich zu Effektenhändlern befördert und damit zweifellos gewichtige administrative und noch völlig unbekannte rechtliche Folgen provoziert wurden,
  • mit unbedachten Stellungnahmen zur internationalen Rechnungslegung einer allgemeinen Verunsicherung Vorschub geleistet wurde,
  • mit geplanten Lohnbeschränkungen in der beruflichen Vorsorge die Solidarität in der AHV/IV aufs Spiel gesetzt wird,
  • zu den Beschlüssen am runden Tisch zur Einkaufsbeschränkung erst nach gut zweijährigem Schlaf eine Verordnung herausgerückt wurde:

Rechtzeitig zu Weihnachten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung noch eins draufgehauen; ihr Kreisschreiben Nr. 3 – man höre und staune: eine vorsorgerechtliche Regelung mit steuerlicher Zielsetzung – ist ein frontaler Angriff auf die zweite Säule, mit dem nach den früheren Fehlleistungen nicht nur der Vogel abgeschossen wird, sondern die zweite Säule auch gebodigt werden könnte.       top ↑

Nochmals: Die Einkaufsbeschränkung ist eine Narretei und Ausdruck von Ignoranz gegenüber der beruflichen Vorsorge. Auch die ständige Wiederholung des Gegenteils verändert nicht die Tatsache, dass mit Einkäufen nie und nimmer Missbrauch durch Steuerumgehung möglich ist. Ganz im Gegenteil: Damit werden Bestandteile des Einkommens offiziell für die spätere Besteuerung deklariert.

Bereits das in der Verordnung offenbarte Modell bekräftigt das Unverständnis seiner Macher. Es wird im Kreisschreiben Nr. 3 zusätzlich verschärft. Mit lapidaren Rechenbeispielen werden mehr Fragen aufgeworfen denn gelöst und eine weitreichende Rechtsunsicherheit geschaffen.

Einzig und wirklich klar wird, dass mit den Einkaufsbeschränkungen, die ursprünglich nur für eine verschwindend kleine Minderheit von gut verdienenden Versicherten gedacht waren, eine Lawine von zusätzlichen administrativen Umtrieben ausgelöst wurde – ein Heer von Aufpassern und Polizisten muss geschaffen werden:

Das BSV unterstellt in seinen Erläuterungen zu den Gesetzesgrundlagen den verantwortlichen Organen der Vorsorgeeinrichtungen, dass sie ihre Statuten zur Umgehung der Einkaufsbeschränkung missbräuchlich ändern werden und ruft die Steuerbehörden auf, dies mit Prüfungen der Reglemente zu verhindern.

Auch der beim Stellenwechsel geforderte Übertrag sämtlicher früherer Austrittsleistungen muss kontrolliert werden, und die Pensionskassenexperten müssen den Versicherten zuhanden der Veranlagungsbehörde die benötigten Einkaufssummen nachweisen und bestätigen.       top ↑

Die Kosten für Prüfungen und Kontrollen werden allfällige Einsparungen mehr denn wett machen. Es wäre hilfreich, wenn einer der Rechenkünstler aus dem BSV und der Steuerverwaltung die erhofften Einsparungen etwas genauer beziffern könnte, zum Beispiel für den Fall, dass sich Herr Steinreich schon im Alter 25 – verteilt auf 40 Jahre, statt erst im Alter 63 – verteilt auf 2 Jahre, mit 2,966 Mio Franken in die berufliche Vorsorge einkaufen würde.

Der erzwungene Übertrag der Vorsorgevermögen ist eine Zumutung für Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte. Wer soll den korrekten und vollständigen Übertrag kontrollieren? Was passiert, wenn ein Übertrag nicht erfolgt, und wer vergütet den Versicherten die Opportunitätskosten, die ihnen infolge eines Vermögensübertrages von einer Vorsorgeeinrichtung mit hoher auf eine solche mit tieferer Verzinsung entstehen?

Mit der Ausklammerung von reglementarisch erzwungen Einkäufen haben sich die Macher vom Narrenspiel selbst still verabschiedet. Sie haben Vorsorgepläne, die vornehmlich mittels Steuergeldern zulasten der öffentlichen Haushalte ausfinanziert werden, von den Einkaufsbeschränkungen ausgenommen.

Für diese Pläne berechnen sich z.T. horrende Beiträge und Einkaufssummen – unter dem Deckmantel des Leistungsprimats, bei zumeist bescheidener finanzieller Beteiligung der Versicherten – z.B. für sogenannte Magistratspersonen.

Die Einkaufsbeschränkungen gehen zurück auf politische Mauschelein am runden Tisch und beruhen auf Fehlprognosen und Schwarzmalereien von Bundesrat Villiger und seinen Mannen. Ihr Spareffekt ist mehr denn zweifelhaft und dennoch werden sie zu einem Zeitpunkt durchgesetzt, da landauf landab der Ruf nach Steuersenkungen ertönt.

Die neuen Gestzesnormen sind offensichtlich systemwidrig, unverhältnismässig, kompliziert, praktisch kaum umsetzbar, ungerecht und sehr teuer. Wer dazu ja sagt, sagt auch ja zum Abbau der zweiten Säule und gefährdet die Solidarität in der ersten Säule.

Mit Freuden werde ich meinen Hut ziehen, wenn die Abbruchspezialisten der zweiten Säule endlich den ihren nehmen werden. – Was meinen Sie, geschätzter Leser?       top ↑


Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben







  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte schreiben Sie die 2 Worte unterhalb mit einem Abstand getrennt in das vorgesehene Feld. Sie helfen uns damit, die Spamflut einzudämmen. Falls Sie die Worte nicht richtig lesen können, Klicken Sie auf die oberste der drei blauen Schaltflächen und Sie erhalten ein neues Wortpaar.

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare