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Sanierungsfall Pensionskasse

Impressum: André Kohler, Mitglied der Geschäftsleitung der B+B Vorsorge AG, 8800 Thalwil, 10. Mai 2009

Der Pegel einer baulich einwandfreien Zisterne sinkt im Laufe der warmen Monate  erwartungsgemäss und in Übereinstimmung mit ihrer Zwecksetzung. Der Wetterverlauf der Herbst- und Wintermonate unterscheidet sich von Jahr zu Jahr markant. Trotzdem ist  die Erwartung vernünftig, der Wasserstand werde sich während dieser Zeit wieder erholen. Dieses Bild hat viel mit der Bewertungsfluktuation von Vorsorgesubstrat im Auf und Ab der Finanzmärkte gemeinsam und ist ein guter Einstieg in die Sanierungsthematik.

Kranke Pensionskassen gesund machen

Sanierung bedeutet Überführung eines nicht nachhaltigen Zustandes in sein Gegenteil. Ziel des lateinischen «sanare» ist es, Krankes gesund zu machen. Oekonomisch ist «Sanierung» die Wiedererreichung eines Existenz sichernden Gewinnpfades. Im Bauwesen sind es Massnahmen, um marode Bausubstanz zu erneuern damit weiterer Zerfall unterbleibt.

Bei Vorsorgewerken liegt ein Sanierungsfall dann vor, wenn Anlagesubstanz unwiederbringlich zerstört wurde. Dies kann beispielsweise durch Bankrott von Schuldnern, unglückliches Trading, unbedarfte Eingriffe in laufende Prozesse, ungünstige Entwicklung der Destinatärsstruktur und der biometrischen Risiken oder deliktisches Verhalten geschehen. Die Zerstörung muss ein Ausmass erreicht haben, dass der langfristig erzielbare Ertrag auf dem verbleibenden Kapitalstock die eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr zu finanzieren vermag. Die Referenzgrösse für den Ertrag ist im globalisierten Umfeld der langfristige, ökonomische Welt-Wertschöpfungspfad.

Gesunde Pensionskassen krank schreiben

Pensionskassen, die den Deckungsgrad von 100 Prozent unterschreiten, werden vom Gesetzgeber automatisch krank geschrieben. Das grundsätzliche Problem der Messung des Deckungsgrads und der stichtagsbezogenen Betrachtung wird im Beitrag «Sicherheitsstandard DG 100» ausführlicher behandelt. Ab der Grenze von 90 Prozent wird eine schwere Krankheit unterstellt.

Besagte Grenzen sind Auslöser von Sanierungsmassnahmen und werden unter dem Strich vom Vermögen bestimmt. Diese simple Bewertung und Beurteilung von Anlagesubstrat greift viel zu kurz. In einer Immobilienbaisse würde man dem Preissturz eines gepflegten Hauses kaum mit der Ersetzung der Fassade begegnen. Obwohl in diesem Fall für Handwerker und Bausubstanz durchaus positiv, ist die Sanierung von Intaktem ineffizient und langfristig negativ. Dass besagte Massnahme die marktbedingte Wertverminderung nicht ausgleichen kann, ist so evident wie die Tatsache, dass man zur Genesung schlichtweg auf eine Markterholung warten muss.

Teurer Genesungsprozess

Die 100/90-Prozent-Regel ist einfach. Die Erinnerung daran entsprechend mühelos. «Sanierung» wird ganz allgemein als schwerwiegender Eingriff verstanden. Die häufige Erwähnung der einfachen Regel löst so verbreitet und dauernd die Assoziation mit einem «kranken» Zustand aus. Eine undifferenzierte, unnötig negative Psychologie im Zusammenhang mit dem Thema ist die Folge.

Begünstigt werden Fehlbeurteilungen, hohe Verunsicherung und eine entsprechend unzweckmässige Praxis. In der allgemeinen Hysterie ausgelöste Sanierungsmassnahmen erweisen sich im Zuge der Kapitalmarktenwicklung fast immer als unzweckmässig und verfrüht.

Was wie besonders skrupulöse Wahrnehmung von Verantwortung aussieht, ist tatsächlich sehr teuer erkauftes Sicherheitsempfinden. Dabei werden Geld und Arbeitszeit auf Sachverhalte konzentriert, die der langfristigen Vermögensmaximierung abträglich sind. Zudem verhindert routinemässige Reservenäufnung, dass Anlageerträge den Kapitaleignern im ihnen zustehenden Masse gutgeschrieben werden. Dies ist etwa so, wie den Zweck der eingangs erwähnten Zisterne darin zu sehen, einen Pegelstand unbenutzten Wassers konstant zu halten. Dabei sollte es doch darum gehen, den Ausgleich zwischen der Produktion der Quelle und dem Verbrauch der zu pflegenden Kulturen zu optimieren.


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