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Lebensarbeitseinkommen: Zins- und Umwandlungssätze

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der Aargauer Zeitung, 4. November 2002, Beilage «Vorsorge»

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Tabellen

Dokumentation

Unser Artikel kann als pdf heruntergeladen werden. Die nichtkommerzielle Weiterverwendung ist gestattet, mit Quellenangabe.

Mit der beruflichen Vorsorge sparen wir während 40 Jahren für durchschnittlich 20 anschliessende Ruhejahre. Werden jährlich zwei Drittel vom Arbeitseinkommen verbraucht und ein Drittel für den Ruhestand zurückgelegt, sind damit bis zum Alter 85 zwei Drittel des früheren Einkommens gesichert. Allerdings kann kaum jemand so viel für das Alter erübrigen.

Die Einkommen sind knapp und ändern laufend. Auch weiss niemand, ob er nicht länger als bis 85 leben wird. Allenfalls sind nach dem Tod auch noch Hinterbliebene auf ein weiterfliessendes Einkommen angewiesen. Darum müssen die Spargelder gut angelegt und verzinst werden. So verbessert sich die Rechnung. Der Ertrag bestimmt die Altersrente. Sie kann mit jedem Prozent Zins über der Lohnzuwachsrate bis zu einem Viertel erhöht werden.

Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge beeinflussen unser Lebensarbeitseinkommen massgeblich. Es ergibt sich aus der Summe aller Lohnbezüge und dem Barwert der Altersrente, die vom Arbeitgeber finanziert wurde. Er muss mindestens die Hälfte aller Beiträge an die Pensionskasse beisteuern. Manche bezahlen mehr, im gesamtschweizerischen Mittel knapp zwei Drittel.

Unterschiedliche Beiträge der Arbeitgeber und Koordinationsregelungen der Pensionskassen führen zu abweichenden Belastungen der AHV-Löhne. So fallen im Beispiel in Tabelle «Arbeitgeberbeiträge …» für einen Koch bei vier Grossverteilern A, B, C, D im Hotel «Krone» oder im «Bären» unterschiedliche Kosten an, trotz gleichem Anfangslohn und gleicher Lohnerhöhung von jährlich zwei Prozent. Der Aufwand des Arbeitgebers variiert für verschiedene Lohnniveaus zwischen knapp einem und gut zehn Lohnprozenten.

Arbeitgeberbeiträge bei verschiedenen AHV-Löhnen

Arbeitgeberbeiträge

Seit Ausgang des 18. Jahrhunderts sind in der Schweiz Pensionskassen mit der Verwaltung des beruflichen Vorsorgefrankens betraut. Sie stellen auf Erfahrungszahlen und langfristige Zinserwartungen ab und berechnen die Altersrente im Wesentlichen nach drei verschiedenen Methoden:

  • Im Leistungsprimat entspricht sie einem Prozentsatz des letzten versicherten Lohns.
  • In Versicherungsplänen werden jährlich gutgeschriebene Teilrenten bis zur Pensionierung aufaddiert.
  • In Sparplänen werden Altersgutschriften aufaddiert, verzinst und bei der Pensionierung mit einem Umwandlungssatz multipliziert

Die Finanzierung der Altersrenten erfolgt entweder individuell, entsprechend dem jeweiligen persönlichen Aufwand, oder mittels Durchschnittsbeiträgen, entsprechend dem Aufwand für den ganzen Versichertenbestand. Mit Durchschnittsfinanzierungen muss in der Regel für jüngere Versicherte mehr und für ältere weniger bezahlt werden, als die persönliche Altersvorsorge kostet.

Die Effizienz bzw. Ertragskraft der Pensionskassen hat massgeblichen Einfluss auf das Lebensarbeitseinkommen. Es steigt mit Extras wie überhöhten Umwandlungs- und Zinssätzen oder Überbrückungsrenten, die nicht mit Beiträgen finanziert, sondern dank Kosteneffizienz und Zusatzerträgen möglich werden. Hingegen erfolgt lediglich eine Umverteilung, wenn sie mit Mutationsgewinnen finanziert werden, die zum Beispiel wegen Durchschnittsfinanzierungen in Leistungsprimaten oder im Gastgewerbe anfallen.

So garantiert der Landesmantelvertrag im Gastgewerbe (L-GAV) den Versicherten einen Zinssatz von fünf Prozent und zwingt Pensionskassen eine Durchschnittsfinanzierung auf. Weil im Gastgewerbe das Durchschnittsalter knapp 32 Jahre beträgt, ist es unwahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter lebenslang bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt ist – im Gegenteil: die meisten verlassen die Branche in jungen Jahren. Dann schmälern sie die eigene Altersvorsorge empfindlich, indem sie «Solidaritätsbeiträge» für ihre Kollegen leisten, die bis zur Pensionierung durchhalten.

Im Beispiel in Tabelle «Lebensarbeitseinkommen …» sind die Solidaritätsbeiträge für das Hotel Krone mit 2,4 Prozent beinahe gleich hoch wie die Beiträge des Arbeitgebers von 2,8 Prozent. Das Hotel «Krone» und das Restaurant «Bären» versichern BVG-Minimalleistungen. Im Bären, der sich nicht dem GAV unterwirft, gibt es keine Umverteilungen, solange die individuellen Beiträge den Altersgutschriften entsprechen. Die Unterschiede zeigen sich beim frühzeitigen Austritt. Für einen Anfangslohn von 50 000 Franken beträgt die Austrittsleistung im Alter 32 für den Kronen-Mitarbeiter 20 615 Franken. Er hat dafür Beiträge im Wert von 13 689 Franken entrichtet. Von seiner Pensionskasse erhält er also einen. Zuschlag von 6926 Franken, was einem Drittel seiner Eigenleistung entspricht. Der Kollege vom Bären erhält insgesamt 17 423 Franken und hat davon die Hälfte, d.h. 8711 Franken, selber berappt. Sein Zuschlag von der BVG-Minimalkasse ist beträchtlich höher und beträgt 8711 Franken. top ↑

Lebensarbeitseinkommen bei einem Anfangslohn von CHF 50 000.00

Lebensarbeitseinkommen

Veränderungen von Zins und Umwandlungssatz

Neben der Finanzierungsform haben die Kosten und Erträge der Pensionskassen einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Altersrenten. Sie wird durch die Verzinsung der Altersguthaben und die Umwandlungssätze bestimmt. Eine Reduktion der Umwandlungssätze hat einschneidende Folgen und senkt die Altersrenten bzw. das Lebensarbeitseinkommen definitiv. Hingegen ist es auf lange Sicht unerheblich, wenn die Zinsen vorübergehend reduziert werden. Momentane Zinseinbussen können mit künftigen Überschusszinsen wieder kompensiert werden. Erst bei schwindender Effizienz, d.h. wenn Pensionskassen den angepeilten technischen Zins reduzieren, sinkt auch das Lebensarbeitseinkommen. Leider gilt diese Aussage nur, solange keine systemischen Umverteilungen erfolgen. Die Versicherten sind daher gut beraten, in erster Linie auf Verbesserungen ihrer Freizügigkeitsbedingungen zu achten. top ↑


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