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Kurz- und mittelfristige Finanzierungsrisiken

Replik auf eine Studie der Universität St.Gallen

Impressum: Autor: Herbert Brändli; erschienen in Nr. 14/2004 der AWP; 10. August 2004

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Dokumentation

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Die nichtkommerzielle Weiterverwendung ist gestattet, mit Quellenangaben.

Nach der grossen Zeit der Zukunftsmodelle, aufgebaut auf Visionen, Annahmen und Illusionen, ist in der Wirtschaft wieder solides Handwerk gefragt. Enttäuschungen führten zurück zur Erkenntnis, dass Erfolge nicht mit Budgets und Prognosen sondern mit realer Tätigkeit gewährleistet werden.

Noch nicht so weit ist man in der beruflichen Vorsorge. Das zeigt erneut eine Studie der Uni St. Gallen unter der Leitung der Prof. Alex Keel und Karl Frauendorfer, für das Bundesamt für Sozialversicherung. Sie lässt befürchten, dass dort Entscheidungen weiterhin auf Wolken aufgebaut statt auf die Wirklichkeit abgestützt werden.

Vorbemerkungen

Die Studie führt zum Schluss, dass die anzustrebende Zielrendite der Pensionskassen von der Berechnungsmethode der Rentenhöhe abhängen soll.

Weil Leistungsprimatkassen sensitiv auf Variationen der technischen Parameter reagieren, findet sich in der Regel ein enger Korridor für die Zielrendite, sagen die Autoren der Studie. Sie ermittelten Werte von 3,5 bis 4 Prozent.

Beitragsprimatkassen hingegen sollen vor allem gegenüber Variationen des Mindestzinssatzes sensitiv sein. Die Bandbreite der Zielrendite wird darum für diese Spezies der beruflichen Vorsorge rund 1/8 höher, zwischen 4,0 und 4,5 Prozent festgelegt.

Nun ist mittlerweile allgemein bekannt, dass die Unterscheidung zwischen Leistungs- und Beitragsprimatkassen rein theoretischer Natur ist und einen sehr bescheidenen Realitätsbezug hat.

Eigentliche Beitragsprimate, wie z.B. im Fürstentum Liechtenstein vorkommen, gibt es in der Schweiz kaum.

Das BVG-Modell gibt nominelle Leistungen vor und überlässt ihre Finanzierung und insbesondere die Festlegung der Beiträge der Fantasie der Pensionskassen; die Beiträge dürfen neuerdings sogar Zinsverpflichtungen abdecken.       top ↑

Anfangskapital, Kosten und Ertrag bestimmen die Laufzeit einer Rente

Damit Pensionskassen mit dem ihnen vorgegebenen Anwartschafts-Deckungsverfahren eine Rente zahlen können, muss beim Rentenbeginn ein ganz bestimmter Betrag, das sogenannte Deckungskapital, bereitgestellt werden. Wie lange eine Altersrente bezahlt werden kann, hängt einzig davon und vom später erwirtschafteten Nettoertrag ab.

Eine Rente von 100 Franken kann beispielsweise 25 Jahre lang bezahlt werden, wenn bei der Pensionierung 1429 Franken bereitliegen (bei einem Umwandlungssatz von 7 Prozent) und nach Abzug der Kosten jährlich 5 Prozent Nettoerträge anfallen.

Falls unter sonst gleichen Bedingungen im ersten Jahr ein Ertrag von minus 20 Prozent erzielt wird, reduziert sich die Rentendauer auf 16 Jahre.

Umgekehrt wird sie auf 34 Jahre verlängert, wenn das Anlageergebnis im ersten Jahr plus 20 Prozent beträgt.

Mit dem Umwandlungssatz von 5,8 Prozent der Versicherer würde für eine Rente von 100 Franken statt 1429 ein Betrag von 1724 Franken bereitgestellt und mit jährlich 5 Prozent eine Laufzeit von 40 Jahren erreicht.

Wenn es in diesem Fall der Kasse gelingt, den Nettoertrag beispielsweise auf durchschnittlich 6 Prozent zu erhöhen, kann sie die vorgegebene Rente mit steigendem Vermögen unendlich lange bezahlen.       top ↑

Unterscheidung zwischen reglementarischen, technischen und realen Grössen

Die Lebenserwartung und der verwendete Projektionszinssatz (technische Grössen) haben keine Wirkung auf die mögliche Dauer der Rentenzahlungen. Beide sind lediglich Hilfsgrössen zur Berechnung von günstigen Verhältnissen zwischen Kapital und Rente (Umwandlungssatz), in der Hoffnung, dass die ursprüngliche Einlage für die versprochene Leistungserbringung genügen wird.

Es ist damit auch unwichtig, wie die Rente selbst berechnet wird, sei dies als Prozentsatz des letzten Lohnes (Leistungsprimat) oder mittels der BVG-Methode (Altersgutschriften, Zinsen und Umwandlungssatz) oder nach sonst einer Formel (reglementarische Grösse).

Während der Ansparphase gelten mit umgekehrten Vorzeichen die nämlichen Bedingungen wie in der Bezugsphase.

Ziel der Aufbauphase ist die Bereitstellung von möglichst hohen Alterskapitalien bei gegebenem Kapitaleinsatz.

Die Höhe der für Altersleistungen verfügbaren Kapitalien wird grundsätzlich von den tatsächlich einbezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Erträgen nach Abzug der Kosten (reale Grössen) bestimmt.

Frühere Hochrechnungen und Projektionen sowie die hiezu verwendeten Annahmen und technischen Parameter sind für das Ergebnis letztlich unerheblich.

Mit ihnen werden höchstens Umverteilungen innerhalb der Kasse kaschiert. Sie entsprechen den Budgets und Planvorgaben eines Unternehmens, sagen aber wenig aus über die Qualität der Angebote und die erwirtschaftete Leistung.

Darum ist für mich nicht einsichtig warum das Anlageverhalten von Pensionskassen grundsätzlich verschieden sein soll, nur weil sie unterschiedliche Kalkulationssysteme verwenden bzw. sich unterschiedliche Primate auf die Fahne schreiben.

Die Studie der Uni St. Gallen vermischt Kalkulationsgrössen und reale Begebenheiten.

Sie vergleicht und beurteilt somit technische Modelle, eigene Annahmen und Vorhersagen, und vernachlässigt den Bezug zur Wirklichkeit; leider ein eingespieltes und verbreitetes Vorgehen im Vorsorgewesen.       top ↑


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