Was ist RSS? | Newsticker abonnieren FR | IT | ENSitemapStartseite | Jobs | Kontakt suchen

Äusserst heftiger Angriff auf tragende Strukturen der zweiten Säule

Impressum: Autor des Artikels ist Emmanuel Garessus – Übersetzung des Interviews mit Herbert Brändli von B+B Vorsorge AG und David Pittet von Pittet Associés SA in LeTemps.ch, 16. Februar 2011. Link Originalartikel

Die Vorsorgebranche und möglicherweise bald die ganze Arbeitnehmerschaft sind in Aufruhr beklagt Emmanuel Garessus am 16. Februar 2011 in Le Temps die jüngsten Angriffe der staatlichen Obrigkeit auf die 2. Säule.

Das Gesetz zur Strukturreform vom Frühjahr 2010 ziele darauf ab, die Aufsicht zu verstärken, die Anforderungen an die in der beruflichen Vorsorge tätigen Akteure zu erhöhen und für vermehrte Transparenz zu sorgen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) habe sich dieser Materie übereifrig angenommen und eine skandalöse Verordnung produziert welche die berufliche Vorsorge in einen derart engen Schraubstock spannt, dass Verluste beim Management von Pensionskassen unvermeidbar werden. Diese Verordnung schafft nur neue Rechtsunsicherheiten und geht weit über den Geist des Gesetzes hinaus. Zahlreiche vornehmlich linke Exponenten, die der zweiten Säule lauthals den Tod geschworen haben, können sich die Hände reiben.

Woran die Verordnung nach Garessus konkret krankt, wird nachstehend sinngemäss zusammengefasst.

Im Vorgrund steht ein gewaltiger Kostenschub. Neue hohe Kosten für Aufsicht und Revision gehen vollumfänglich zu Lasten der Versicherten. Die ausgedehnte Kontrolle erstreckt sich auch auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen der Mitglieder von Stiftungsräten. Halten sie Aktien eines bestimmten Unternehmens? Haben sie Verträge mit Pensionskassen abgeschlossen? Alles ist zu prüfen, zu kontrollieren und zu überwachen. Damit wird ein von Misstrauen geprägtes Klima geschaffen, das fatal an Zeiten vor dem Mauerfall erinnert.

Instrumente wie interne Kontrollsysteme sind im BVG nicht vorgeschrieben. Aber, wie Herbert Brändli, Pensionsversicherungsexperte und Chef der Zürcher B+B Gruppe, sagt, „Das BSV bringt sie durch die Hintertür ein. Das Vorgehen widerspricht dem gesetzlich stipulierten Grundsatz der Organisationsfreiheit und zieht gewaltige Kosten nach sich“. Er rechnet vor, dass einer Pensionskasse mit einem verwalteten Vermögen von 200 Millionen Franken Buchhaltungskosten in Höhe von 20'000 Franken anfallen. Die Revision dürfte künftig mindestens das Doppelte kosten. Die Erträge kleiner Kassen reichen nicht aus, um diese überdimensionierten Kontrollen zu finanzieren. Zahlreiche Akteure und unzählige Institutionen werden aus dem Markt gedrängt. Grosse Pensionskassen können diese Kosten eher verkraften aber die markante Schmälerung der Rendite geht voll zu Lasten der Versicherten.

Das asoziale Machwerk lässt jegliche rechtliche Basis vermissen und schwächt die Eigenverantwortung der obersten Organe. Sie werden zu reinen Ausführungsinstanzen des BSV degradiert. „Die Bedingungen bezüglich Unabhängigkeit der Organmitglieder sind so formuliert, dass bei unserer Sammelstiftung Profond die Hälfte des Stiftungsrats ausgetauscht werden muss; ich selber werde als erster abtreten müssen“, erläutert Herbert Brändli.

Die Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten verlangen von der Revisionsstelle die Prüfung, ob „die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird“. Solche Vorschriften tragen laut der Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (IGaSG) keineswegs zu der für ein Milizsystem erforderlichen Vertrauensbildung bei.

«Wir erleben eine unerhörte und übermässige Aufblähung des öffentlichen Überwachungsauftrags, die nicht zur Prävention krimineller Machenschaften beitragen wird», merkt David Pittet, Generaldirektor der Pittet Gruppe und Präsident der IGaSG an. Die Schweiz hat in erster Linie damit zu kämpfen, dass ihr Sanktionssystem Wirtschaftskriminalität nicht angemessen ahndet, wie David Pittet weiter ausführt. Die Aufsehen erregenden Fälle der letzten Jahre wären in den USA sicher anders behandelt worden. Der Genfer Experte ist der Ansicht, dass man heute „das Modell der Finma fraglos in anderen Sektoren übernimmt, obwohl es seine Effizienz und Relevanz bis anhin nicht unter Beweis gestellt hat“.

Über die Problematik, dass die Verordnung einige Bestimmungen enthält, für die keine rechtliche Grundlage besteht sind sich die Herren Brändli und Pittet einig. Dies gilt insbesondere auch für die Einrichtung einer internen Kontrolle und die Verzinsung der Altersguthaben. Die semantisch ungenau formulierte Verordnung gefährdet auch die Rechtsicherheit. Für folgende Begriffe fehlen gesetzliche Definitionen: «über Verdacht erhabene Experten», «enge Beziehungen», «wirtschaftliche Abhängigkeit», «dauerhafter Interessenkonflikt», und «Dauervertrag», merkt David Pittet an.

Kurz: Die Verordnung erhöht nicht nur die Anforderungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtungen. Die Führungsorgane werden bevormundet und ihr Handlungsspielraum und ihre Eigenverantwortung deutlich eingeengt. Bei Problemen wird aber nicht die Aufsichtbehörde für das «zerschlagene Geschirr» aufkommen, sondern die Versicherten müssen die Last weiterhin alleine tragen.

Das BSV-Dokument stellt nach Ansicht der IGaSG die Leiter der beruflichen Vorsorge unter Generalverdacht und lässt vermuten, dass sich diese grundsätzlich kriminell verhalten und persönliche Interessen verfolgen. Die verordnete Umkehrung der Beweislast verhöhnt jeden Rechtsgrundsatz. Wer wird unter dieser Voraussetzung in Zukunft noch in einem Stiftungsrat Einsitz nehmen? Indem bisher Einsprüche von BVG-Kommission und Fachgremien einfach weggewischt wurden, hat das BSV in den Augen von Herbert Brändli seine Arroganz und Inkompetenz unter Beweis gestellt.

 


Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben







  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte schreiben Sie die 2 Worte unterhalb mit einem Abstand getrennt in das vorgesehene Feld. Sie helfen uns damit, die Spamflut einzudämmen. Falls Sie die Worte nicht richtig lesen können, Klicken Sie auf die oberste der drei blauen Schaltflächen und Sie erhalten ein neues Wortpaar.

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare