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Lebenslängliche Invalidenrente:

BSV-Bestattungsamt für Sozialversicherung

Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, 3. Dezember 2001


Lebenslänglich …

Berufliche Vorsorge, ruhe in Frieden!

Dass die hohen Richter in Luzern wenig bis gar nichts von beruflicher Vorsorge verstehen, ist hinlänglich bekannt; vielleicht ist dies ja auch nicht notwendig. Zur Urteilsfindung ziehen sie darum gelegentlich professionellen Rat hinzu. In der Regel dürfen dann die Mitarbeiter vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als Einflüsterer amtieren. Aus dieser Ecke würde man schon eher formell und inhaltlich spezifischen Sachverstand erwarten. Leider werden diese Hoffnungen aber nicht immer erfüllt und mehr und mehr entwickelt sich das BSV dank seinen Aktivitäten und Ratschlägen zum Totengräber der beruflichen Vorsorge.

Ein erster Spatenstich wurde bereits im Verein mit den Steuervögten beim Abfassen des Kreisschreibens in Sachen Einkauf in Pensionskassen gemacht. Unerfindlich sind auch die Beweggründe der amtlichen Zwängerei zur Beschränkung der versicherten Löhne. Vorläufiger Höhepunkt ist aber die Empfehlung an das Bundesgericht, eine Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin gutzuheissen.

Die Richter im Tessin haben eine Vorsorgeeinrichtung in ihrer gesetzlich zugestandenen Gestaltungsfreiheit geschützt. Sie gewährte einer invaliden Versicherten während der Aufbauphase der Altersvorsorge eine lohnbezogene Rente. Nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters wurde eine Altersrente fällig, die anhand des angesparten Altersguthabens berechnet wurde. Diese Regelung entspricht einer weit verbreiteten Praxis und ist analog derjenigen von gesundenen Versicherten. Sie äufnen ein Altersguthaben, welches bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird. Fast immer wird die Altersrente beträchtlich geringer sein, als das vorgängig erzielte Arbeitseinkommen. An dieser Tatsache stört sich nun das BSV. Es meint, dass Renten von Invaliden lebenslänglich auszurichten wären.       top ↑

Altersrenten haben dem Einkommen bis zum Rücktrittsalter gleichwertig zu sein, gemäss dem Prinzip oder Wunsch, dass Versicherte nach der Pensionierung ihre Lebenshaltung in angemessener Weise fortsetzen können. Die Herren Bundesrichter sind nun im Juli 2001 dieser Argumentation gefolgt und haben auch Invalidenrenten im überobligatorischen Bereich kurzerhand für lebenslänglich zahlbar erklärt (vgl. Mitteilungen des BSV Nr. 58).

Neben vielen anderen Punkten wurde in besagtem Urteil offen gelassen, wer die gerichtlich diktierte Verlängerung der Renten bezahlen soll. Nachträglich findet sich wohl kein Spender. Ergo muss die Versichertengemeinschaft auf Teile ihrer Leistungsansprüche verzichten. Jedenfalls werden die Kosten der Vorsorgeeinrichtungen künftig vervielfacht: Wer diesem Richterspruch nachleben will, müsste die Beiträge namhaft erhöhen. Wahrscheinlicher werden wohl Lösungsvorschläge zur Reduktion der Invalidenrente auf die voraussichtliche Altersrente, damit diese kostenneutral lebenslang ausgerichtet werden können.

Dank sei dem BSV und seinen Hütern, welche es einmal mehr geschafft haben, die zweite Säule entscheidend zu schwächen. Der nächste Coup aus der Seilschaft EVG/BSV gegen die zweite Säule wird wohl logischerweise eine Vorschrift zur Höhe von Altersrenten sein, wobei sich das BSV vorbehalten wird, die maximal anrechenbaren Löhne nach seinem Gusto zu diktieren. Das Gesetz, welches im Sinne des Erfinders minimale Bedingungen und Leistungen vorgeben soll, wird dermassen Schritt für Schritt in eine staatlich diktierte Sozialversicherung umgebogen.       top ↑


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