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Die Verordnungen zur Strukturreform belasten die Vorsorgeeinrichtungen und ihre Versicherten mit unnötigen Mehrkosten ohne Mehrwert

Medienmitteilung der Allvor Sammelstiftung vom 28. Januar 2011. Download Artikel Download Medienmitteilung der Allvor Sammelstiftung in der Vernehmlassung zur Strukturreform

Die Verordnungsentwürfe (BVV1, BVV2, AVS) zur bereits beschlossenen Strukturreform der 2. Säule geben momentan viel zu reden. Es ist wichtig, dass sich alle Akteure der beruflichen Vorsorge bezüglich dieser zum Teil tiefgreifenden Veränderungen Gedanken machen und über die Auswirkungen diese Verordnungen auf die Vorsorgeeinrichtungen und ihre Destinatäre nachdenken.

Vor dem Hintergrund unschöner, teilweise krimineller Ausrutscher bei der Führung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen, BVK, First Swiss, Vera/Pewos und Gemini lassen grüssen, wurden unter dem Titel „Pension Fund Governance“ für die verantwortlichen Organe nicht zielführende Verhaltensregeln in die Revisionsvorlage aufgenommen. Zum einen werden die Anforderungen betreffend Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen präzisiert und zum andern werden hinsichtlich Interessenkonflikten, Eigengeschäften, Retros und Offenlegungen ohne gesetzliche Grundlagen neue Bestimmungen definiert.

Die damit angepeilten Anliegen liegen auch aus Sicht des Stimmbürgers nicht an vorderster Stelle, vielmehr ging es dem Volk bei der Abstimmungsschelte vom März 2010 zum Umwandlungssatz um Transparenz und Kostenwahrheit in der 2. Säule. Ein zentraler Punkt in Pensionskassen, damit nicht unnötig Substanz für die notwendigen Anlageerträge verloren geht. Mit dem Artikel 48a zielt man auf die Verwaltungskosten, Kosten für Berater, Makler und Broker sowie die Vermögensverwaltung. Dieser Artikel wird im Gegensatz zu eklatanten Überregulierungen der Oberaufsicht, Direktaufsicht, Revision und Kontrolle viel zu wenig gewichtet.

Einige Vorsorgeeinrichtungen, wie die Allvor Sammelstiftung, gehen dem Gesetzgeber schon seit langer Zeit voraus und legen, nicht immer zur Freude der Betroffenen, sämtliche Kosten, u.a. Verwaltungskosten, Broker-/Makler-Courtagen, Vermögensverwaltungskosten, Vertriebsentschädigungen der Vermögensverwalter, Rückvergütungen, offen und belasten bzw. entlasten die betroffenen Vorsorgewerke unmittelbar in der Betriebsrechnung entsprechend. Die angeschlossenen Vorsorgewerke können als aktive Akteure mit ihren Entscheidungen eigenverantwortlich den Umfang von Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen und die damit verbundenen Kosten selbst gestalten.

Der Stiftungsrat und die Verwaltung decken im Interesse der Versicherten die Vermögensverwaltungskosten auf, hinterfragen sie und intervenieren wo den Versicherten nützlich. Im gleichen Sinn werden Courtagen an Broker und Makler oder Treuhandfirmen gehandhabt. Der Stiftungsrat gibt einen Rahmen mit einer Obergrenze zum Schutz der Versicherten vor, überlässt die eigentliche Festlegung dem zuständigen Organ, im vorliegenden Fall der Personalvorsorgekommission des angeschlossenen Vorsorgewerks. Die Stiftung empfiehlt den Vorsorgeeinrichtungen für klar definierte Dienstleistungen Honorare zu vereinbaren und allenfalls direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

In der Öffentlichkeit wie auch unter den Versicherten werden meist nur die transparent, beispielsweise in Vorsorgeausweisen oder Versichertenverzeichnissen, offengelegten Verwaltungskosten diskutiert. Dabei reden sie von einem Bruchteil der Gesamtkosten. Viel stärker ins Gewicht fallen die Vermögensverwaltungskosten (Management-Fee, Transaktionskosten, Depotgebühren, Vertriebskosten, Kick-backs), welche schnell einmal ein und mehr Prozente der verwalteten Vermögen betragen.

Bei Betrachtung des gesamten Kostenpakets muss man sich fragen, ob der Regulator mit seiner Verordnung zur Strukturreform die Interessen der Versicherten oder vornehmlich Eigeninteressen verfolgt. Die veranschlagten Kosten der Oberaufsicht und in deren Schlepptau die nirgends eklarierten Kostenfolgen für die kantonale oder regionale Aufsicht gehen voll zu Lasten und gereichen wahrlich nicht zum Wohl der Versicherten.

 


Informationen:
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei
Peter Kälin, Geschäftsführer Allvor Sammelstiftung
c/o B+B Vorsorge AG
T 058 589 88 01, p.kaelin@bb-vorsorge.ch

 


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