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Die berufliche Vorsorge braucht neue Ansätze

Impressum: Interview von Urs Aeberli, Chefredaktor STOCKS, mit Herbert Brändli, Vorsorgeexperte bei der B+B Vorsorge AG. STOCKS Nr. 13, 19. Juni bis 2. Juli 2009. Herunterladen des Originalbeitrags.

  Primär in Obligationen anzulegen, sei eine Bankrotterklärung der Pensionskassen, so Vorsorgeexperte Herbert Brändli.

Stocks: Ende Mai hatten Pensionskassen im Schnitt knapp zehn Prozent zu wenig Vermögen im Vergleich zu ihren Leistungsverpflichtungen. Um diese zu verringern, hat Bundesrätin Doris Leuthard die Idee geäussert, die Pensionskassen sollten einfach die Altersguthaben nicht mehr verzinsen. Was halten Sie davon?

Herbert Brändli: Ich halte gar nichts von der kurzfristigen «Pflästerlipolitik» des Bundesrats und seinen Manipulationen an den langfristigen Parametern der 2. Säule. Das Konzept der beruflichen Vorsorge hat grundsätzliche Fehler; es wurde nur auf schönes Wetter ausgelegt und versagt bei normalen Konjunkturschwankungen. Die ausgebrochene Sanierungswut zeugt vom mangelnden Verständnis gewisser Kreise für das System der betrieblichen Vorsorge: Sie können temporäre und strukturelle Ungleichgewichte der Vorsorgeeinrichtungen nicht auseinanderhalten.

Wo sehen Sie denn strukturelle Probleme?

Das Ansparen fürs Alter im Rahmen der Pensionskassen ist zwar von der Theorie her langfristig angelegt, in der Praxis wird es aber bei jedem Stellenwechsel unterbrochen: Der Arbeitnehmer ist gezwungen, seine Anlagen beim bisherigen Arbeitnehmer aufzulösen und auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Wenn Pensionskassen in Krisenzeiten wie jetzt Unterdeckungen aufweisen, verschärfen sich die Probleme. Je nachdem erhält der Arbeitnehmer bei Entlassungen nur noch das um die Unterdeckung gekürzte Vorsorgekapital. An sich gäbe es eine einfache Lösung.

Nämlich?

Es sollte dem Arbeitnehmer freigestellt bleiben, ob er das Geld zur neuen Pensionskasse transferieren oder es lieber bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung lassen will.

Diese freie Wahl der Pensionskasse rüttelt an den Grundfesten der beruflichen Vorsorge. Oft wird geltend gemacht, wenn die Bindung zwischen Pensionskasse und Betrieb verloren ginge, würde der Arbeitgeber ein wertvolles Instrument der Personalpolitik einbüssen …

Das ist eine Illusion! In der Praxis zeigt sich, dass sich die meisten mittelständischen Firmen nicht aktiv mit den Fragen rund um die Ausgestaltung der Pensionskassenleistungen auseinandersetzen wollen. Die berufliche Vorsorge ist für sie eher eine leidige Pflicht. Daher nutzen sie die Pensionskassen kaum je als Rekrutierungsinstrument. Dies vor allem jetzt nicht, wo wegen der Rezession ohnehin ein Überangebot auf dem Arbeitsmarkt herrscht.

Auch aus Sicht des Arbeitnehmers ist die berufliche Vorsorge oft nur eine leidige Pflicht: Die Verzinsung seines Altersguthabens, der BVG-Mindestzins, beträgt nur zwei Prozent. Liegt da wirklich langfristig nicht mehr drin?

Das Ertragspotenzial der verschiedenen Anlagevehikel schwankt über die Zeit hinweg teilweise erheblich. Momentan werden erwartete Erträge von vier Prozent als ambitiös und solche von fünf Prozent gar als unseriös beurteilt. Als seriös gelten statt dessen drei Prozent und weniger. Doch einfache Rechnungen zeigen, dass Individuen mit passiven Mischungen von Aktien und Obligationen langfristig problemlos einen Wertzuwachs von über vier Prozent erreichen können. Die 2. Säule mit ihrer gewaltigen Infrastruktur von Vorsorgewerken, mit aufwendiger Aufsicht, Versicherungen, Experten, Asset Managers, Beratern und Produktentwicklern soll hingegen nicht in der Lage sein, einen minimalen Kapitalertrag von 4,5 Prozent zu erreichen? Die heutigen Ertragsvorgaben von nur zwei Prozent sind die eigentliche Bankrotterklärung des Systems. Die Vorsorgeindustrie vernichtet heute mit Selbstkosten, die über den eigenen Ertragserwartungen liegen, das Vorsorgesubstrat schleichend.

Sind die hohen Selbstkosten eine Folge davon, dass das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) immer komplexer wird?

Für mich dient eigentlich das BVG mehr dem Interessenschutz der Vorsorgeindustrie als jenem der Versicherten – die Abkürzung BVG liesse sich daher statt mit «Bundesgesetz für die berufliche Vorsorge » besser mit «Bundesgesetz zum Schutz der Vorsorgeindustrie » übersetzen. Denn das ständig komplexer werdende Regelwerk verursacht immer höhere Kosten zugunsten der Vorsorgeindustrie, denen aber nur magere Renditen gegenüberstehen.

Die Vorsorgeindustrie hat über die vergangenen acht Jahre hinweg nicht einmal die verlangten zwei Prozent Mindestzins erwirtschaftet. Die Durchschnittsrendite der Pensionskassen lag bloss wenig über null Prozent. Liegt das nur an den hohen Kosten?

«Fünf Prozent Rendite sind für Pensionskassen langfristig möglich.»

Die Bankrotterklärung des beruflichen Vorsorgesystems erfolgt, weil die Pensionskassen zu stark in Obligationen investiert sind. Damit können vielleicht kurzfristig Schwankungen geglättet werden, langfristig ist aber keine adäquate Performance erreichbar.

Dagegen peilen Sie mit Ihrer Sammelstiftung Profond, einer Vorsorgeeinrichtung vor allem für mittelständische Firmen, fünf Prozent Rendite an. Ist das realistisch?

Durchaus. Profond erwirtschaftete zwischen 1991 und 2007 sogar 6,9 Prozent, und selbst zwischen 1991 und 2008 resultierten immer noch 5,2 Prozent Rendite.

Wie sieht denn Ihre Anlagestrategie aus?

Unsere Anlagestrategie umfasst 50 Prozent Aktien, 20 Prozent Immobilien und 30 Prozent Obligationen und Liquidität. Wichtig ist, dass diese hohe Aktienquote über den Finanzmarktzyklus hinweg beibehalten wird.

Warum denn? Das sorgt doch für enorme Verluste in der Baisse.

Der Versuch, die Schwankungen der Finanzmärkte mit taktischen Umschichtungen oder Absicherungen aufzufangen, hat immense Opportunitätskosten zur Folge. Zudem besteht die Gefahr – um nicht zu sagen: Sicherheit –, dass die Gegenbewegung der Märkte verpasst wird. Beispielsweise hätte es die Sammelstiftung Profond nie geschafft, per Ende Mai eine Performance von plus 8,6 Prozent auszuweisen, wenn sie beim Tiefstand von minus 3,8 Prozent Ende März die Segel gestrichen hätte. Aber es besteht natürlich ein hoher Druck auf uns, dass wir die Aktienquote reduzieren – von Seiten der Anlageberater ebenso wie von der Aufsicht her.

Kein Wunder: Sie liegen quer zur Pensionskassen-Landschaft, indem sie langfristig hohe Renditen anpeilen und dabei bewusst vorübergehende Unterdeckungen in Kauf nehmen.

Anfang Jahr betrug der Deckungsgrad von Profond 84,6 Prozent. Unsere Gegenmassnahmen, um wieder eine 100-prozentige Deckung zu erreichen, umfassen zur Hauptsache eine Senkung der laufenden Verzinsung von vier auf zwei Prozent. Damit hat unser Experte eine Frist von gut neun Jahren errechnet, bis wir wieder die volle Deckung erreichen. Doch bereits per Ende Mai sind, dank der erwähnten Erholung der Performance, von diesen neun Jahren knapp die Hälfte «abgearbeitet», und der Deckungsgrad hat sich wieder auf über 90 Prozent verbessert.

Fahren Profond-Versicherte damit immer noch besser, als wenn sie bei einer Kasse mit einer weniger riskanten Anlagestrategie versichert wären?

Meines Erachtens ist es falsch, immer nur den Deckungsgrad anzuschauen. Dieser stellt ein Verhältnis zwischen den vorhandenen Vermögen und den Verpflichtungen der Pensionskasse dar. Weil wir seit Anfang der Neunzigerjahre eine durchschnittliche Rendite von über fünf Prozent erzielt haben, verfügen unsere Versicherten über ein im Branchenvergleich hohes Altersvermögen und ein entsprechend hohes Leistungsniveau. Wenn dieses nur zu 90 Prozent gedeckt ist, mag das unterm Strich immer noch mehr sein als die 100 Prozent Deckung der gesetzlichen Minimalleistungen, die andere Kassen ausrichten.

Das gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre bei Ihnen versichert war. Was, wenn er bereits nach kurzer Zeit von einer Entlassungswelle in seinem Betrieb betroffen ist?

Für solche sogenannten Teilliquidationen bieten wir die freiwillige Versicherung an, die den Betroffenen ermöglicht, in unserer Sammelstiftung zu verbleiben. Wie so oft in der 2. Säule, stellt sich für versichertenbezogene Lösungsansätze der Regulator quer. Unser Ansatz ist darum nur mit grossem Aufwand umsetzbar. Vor allem ist die Zustimmung des neuen Arbeitgebers nötig.

«Versichertenbezogene Lösungen scheitern oft am Regulator.»

Ein anderes Problem ist die Umverteilung von Jung zu Alt in der Pensionskasse.

Das hängt vom Finanzmarktumfeld ab. Im Börsenboom der Neunzigerjahre lief die Umverteilung von Alt zu Jung: Die erwerbstätigen Versicherten profitierten von satten Gutschriften auf den Alterskapitalien und grosszügigen «Beitragsferien».

Die Pensionskassen erliessen also vorübergehend die Beitragszahlungen.

Ja. Hingegen gab es damals keine oder nur zögerliche Rentenverbesserungen.Umverteilungen von Erwerbstätigen zu Rentnern finden nur statt, wenn der technische Zins, also der Kalkulationssatz für die Höhe der Renten, langfristig nicht erreicht wird. Die bislang gültigen 7,2 Prozent Umwandlungssatz – 7200 Franken Rente pro 100'000 Franken angespartem Rentenkapital – bleiben erreichbar, wenn die Kasse längerfristig mindestens eine Sollrendite von 4,5 Prozent erwirtschaftet. Die Rentner sind unter Beschuss, weil sich das System nicht zutraut, einen ausreichend hohen Ertrag zu generieren. Lebensversicherer rechnen zum Beispiel bei ihren Sammelstiftungen mit sehr niedrigen technischen Zinsen und kommen auf Umwandlungssätze von nur rund fünf Prozent. Zu diesen Bedingungen würde ich nie einen Vorsorgevertrag abschliessen.

Zur Person

Herbert Brändli (Jahrgang 1949) ist Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG in Thalwil und Stiftungsratspräsident der Profond Vorsorgeeinrichtung. Er bezeichnet sich als «Querdenker der Pensionskassenbranche» – kein Wunder, kam er doch auch als Quereinsteiger in diese Branche. Der studierte Betriebsökonom arbeitete zuvor in diversen Bereichen; so war er unter anderem stellvertretender Chefredaktor einer Wirtezeitung. Die Freude am Schreiben ist ihm erhalten geblieben: Er verfasst regelmässig Online-Gastkolumnen auf stocks.ch. Zudem war er bei der Swissair für Planung und Aufbau von Airline-Catering-Betrieben zuständig. 1983 wechselte er ins Versicherungsgeschäft; zunächst arbeitete er für die Genfer Versicherung, später für den Industriemakler Jauch & Hübener. 1990 machte sich Brändli mit der Gründung der eigenen Beratungsfirma B+B Vorsorge selbstständig und baute parallel die Profond-Sammelstiftung für KMU-Betriebe auf. Ebenfalls massgeblich beteiligt war er an der Gründung der PKRück: Die Gesellschaft, bei der er VR-Präsident ist, bietet Versicherungsdeckungen für Pensionskassen an.

Zur Firma

Bei der Sammelstiftung Profond sind rund 2000 Firmen mit etwa 32'000 Versicherten angeschlossen. Zu den Besonderheiten von Profond zählt die hohe Aktienquote – per Ende Mai betrug sie 55 Prozent. Zum Vergleich: Gemäss Swisscanto-Erhebung haben Pensionskassen im Mittel nur 23 Prozent Aktien. Gar auf deutlich unter zehn Prozent kommen die von Lebensversicherungen geführten Sammelstiftungen. Im Sinne der Transparenz verzichtet Profond auf Hedge Funds und setzt dagegen primär auf Direktanlagen. So werden bei Aktien nur Einzeltitel und keine Fonds gekauft. Die damit verbundenen Stimmrechte übt Profond als aktiver Aktionär aus. Daher opponierte Profond-Stiftungsratspräsident Herbert Brändli im Frühjahr 2008 öffentlich gegen die Form der damaligen Kapitalerhöhung bei UBS. Dank hoher Aktienquoten konnte Profond die Altersguthaben seit 1992 meist mit mindestens vier Prozent verzinsen (1995 bis 1999 gar mit fünf bis neun Prozent), und der Rentenumwandlungssatz liess sich bei branchenunüblich hohen 7,2 Prozent halten.


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