BVG – ein Bundesgesetz für Versicherer?
Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der AWP 7/2003
Bundesrat Pascal Couchepin müsste primär auf das Wohl der Versicherten bedacht sein. Stattdessen will er die Versicherer auf dem Buckel der Versicherten sanieren. Geld regiert eben die Welt – nicht «das Volk» – auch in der «Demokratie» nicht. Wie lange lässt das Volk sich das (noch) gefallen, das ist die Frage.
Die Versicherer haben bei Bundesrätin Ruth Metzler solange lobbyiert, bis sich die Justizministerin im Bundesrat und öffentlich für das Versicherungsgeschäft stark gemacht hat.
Nach dem Abgang von Bundesrätin Ruth Dreifuss, die sich wohl nicht für einseitige Rettungsaktionen einspannen liess, hat Bundesrätin Metzler den Stab Bundespräsident Pascal Couchepin übergeben. Seither gehen die Versicherungen beim Sozialminister ein und aus.
Er müsste primär auf das Wohl der Versicherten bedacht sein. Statt dessen will er die Versicherungen auf dem Buckel der Destinatäre sanieren. Ihre Beiträge sollen überhöhte Kosten, garantierte Zinsen und Gewinne der Versicherer abdecken. Ob der Bundesrat damit der beruflichen Vorsorge einen Dienst erweist, scheint zumindest fraglich.
Die Versicherer haben mittlerweile ihre Anlagestrategien den gesetzlichen Möglichkeiten angepasst. Die zu Höchstkursen erstandenen Aktien wurden mit grossen Verlusten wieder aus den Portfolios verbannt und mehrheitlich durch festverzinsliche Bundesanleihen ersetzt. Ihre langfristigen Ertragsaussichten betragen somit gerade noch 2 bis 3 Prozent. Ihre verwalteten Vorsorgevermögen werden voraussichtlich nochmals empfindlich schrumpfen, sobald die Zinsen steigen.
Mit erwarteten Erträgen können Versicherungssammelstiftungen zur Zeit höchstens ihre Mehrkosten von 2,3 % der verwalteten Vermögen decken, die sie gegenüber unabhängigen Pensionskassen beklagen. Diese zusätzlichen Kosten fallen wegen Bewertungs- und Anlagevorschriften, Leistungsgarantien und ungünstigen Versichertenstrukturen an.
Insgesamt schwanken die Verwaltungskosten von Versicherungssammelstiftungen zwischen 700 und 1000 Franken pro Versicherten und Jahr. Im Extremfall wurde auch schon die Grenze von 2000 Franken überschritten, wie Untersuchungen der Universitäten Bern und St. Gallen gezeigt haben.
Die Kosten von unabhängigen Sammelstiftungen schwanken dagegen zwischen 400 und 500 Franken. Noch günstiger sind firmeneigene Pensionskassen. Sie verursachen jährlich Verwaltungskosten zwischen 150 und 350 Franken.
Einzelne Versicherer haben nach besserer Einsicht und mangels Gewinnaussichten das Vorsorgegeschäft aufgegeben. So konzentrieren sich Generali und Providentia wieder auf ihre Kernkompetenzen.
Der Bundesrat will die Verbliebenen mit Gewinngarantien im BVG-Geschäft halten. Geht es nach seinem Willen, sollen Pensionäre und Versicherte die Zeche bezahlen. Die Aktiven sollen mit Zusatzbeiträgen nicht nur die Kosten und Gewinne der Versicherer, sondern auch noch die garantierten Zinsen abdecken, die sie nicht erwirtschaften können.
Wenn schon die Versicherer unterstützt werden müssen, wäre es effizienter und ehrlicher, wenn KMU künftig die Gewinne der Versicherer mit Direktzahlungen sicherstellen, und ihnen, den KMU, im Gegenzug dafür unabhängige Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt würden.
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