- 1. Säule
- 2. Säule
- 3. Säule
- Absenzenmanagement
- AHV – 1. Säule
- AHV-Lohn
- Alter, massgebendes
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Altersguthaben, BVG
- Altersguthaben, persönliches
- Altersgutschriften
- Alterskapital
- Alterskonto
- Altersrente
- Altersvorsorge
- Altersvorsorge in der Schweiz
- ALV
- Anlagen
- Anlagestiftung
- Anlagestrategie in der Vorsorge
- Anlagevorschriften
- Arbeitgeberbeitragsreserven
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfähigkeit
- ATSG – Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts
- Auffangeinrichtung BVG
- Aufsicht
- Ausserobligatorische Guthaben
- Austritt
- Austrittsleistung
- Autonome Kasse mit Rückdeckung
- Autonome und halbautonome Kassen
- Barauszahlung
- Barwert
- Beiträge
- Beitragsbefreiung
- Beitragsfreies Einkommen
- Beitragspflichtiger Lohn
- Beitragsprimat
- Bemessungsjahr
- Berufliche Vorsorge in der Schweiz, 2. Säule
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Bruttolohn
- BSV – Bundesamt für Sozialversicherung
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- BVG – Gesetz zur beruflichen Vorsorge
- BVG-Altersguthaben
- BVG-Obligatorium
- BVG-Revision
- BVV 1–3: Verordnungen zum Vorsorgegesetz
- Case Management
- Deckungsgrad
- Deckungskapital
- Destinatär
- Drei-Säulen-Prinzip/Konzept
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattenrente
- Einkauf in die berufliche Vorsorge
- Eintrittsgeneration
- EL - Ergänzungsleistungen
- EO/Mutterschaft
- Ergänzungskasse
- Ergänzungsleistungen - EL
- Erwerbsersatzordnung (EO/Mutterschaft)
- Erwerbsunfähigkeit
- Familienzulagen (FamZG)
- FamZG
- FER 26
- Finanzierungsrisiken in der Vorsorge
- Finanzierungsstiftung
- Flexibles Rentenalter
- Freies Vorsorgevermögen
- Freiwillige Vorsorge – 3. SäuleX
Freiwillige Vorsorge: 3. Säule = private Vorsorge
Die 3. Säule ist freiwillig und ergänzt die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule. Die private Vorsorge umfasst alle Formen der Vermögensbildung und Risikoabsicherung.
Man unterscheidet die gebundene: Säule 3a von der freien Vorsorge: Säule 3b.
Die Säule 3a wird vom Staat steuerlich gefördert. Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende dürfen jährlich einen Maximalbeitrag auf ein 3.-Säule-Konto, -Depot oder Police einzahlen.
Die Maximalbeiträge werden vom Staat jährlich neu festgelegt, können vom steuerbaren Einkommen vollumfänglich abgezogen werden und sind vermögensteuerfrei. Erst bei der Kapitalauszahlung fällt eine einmalige Besteuerung zum sogenannten reduzierten Rentensatz an. Die Gelder aus der gebundenen Vorsorge können aber – mit wenigen Ausnahmen bis 5 Jahre vorher – erst mit Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das 3.-Säule-Sparen bis maximal 5 Jahre über das Erreichen des offiziellen AHV-Alters hinaus weitergeführt werden.
Die Säule 3b profitiert teilweise ebenfalls von begrenzten steuerlichen Vorzügen. Sie ist für jeden ein zusätzliches Sparinstrument. Möglich sind Sparkonto, Wertpapieranlagen, strukturierte Vermögensanlagen, Fonds, Immobilien, Lebensversicherungen, Leibrenten. Hinsichtlich die Altersvorsorge werden die Vorzüge der Säule 3b oft unterschätzt.Seit 1950 hat sich das Verhältnis von AHV-Beitragspflichtigen zu Rentenbezügern infolge einer erhöhten Lebenserwartung von 9:1 auf 3:1 verschlechtert, das bedeutet, dass Immer weniger Beitragspflichtige immer mehr Rentenbezüger finanzieren. Dadurch wird die Finanzierung der künftigen Renten schwieriger und die freiwillige Vorsorge könnte an Bedeutung gewinnen.
Vergleiche: Drei-Säulen-Prinzip
- Freizügigkeitskonto
- Freizügigkeitsleistung
- Freizügigkeitspolice
- Freizügigkeitsstiftungen
- Frühpensionierung
- Frühpensionierung - Planung
- Fürsorgefonds
- Fusionen, Übernahmen in der Vorsorge
- FZG – Freizügigkeitsgesetz
- Gemeinschaftsstiftung
- Guthaben, ausserobligatorische
- Hilfsrechnung
- Hinterlassene, Hinterbliebene
- Internationale Vorsorge
- Invalidenversicherung und Invaliditätsleistungen
- IVG/IV
- Jahreslohn
- Kaderkasse
- Kapitalbezug
- Kapitaldeckungsverfahren
- Konkubinat
- Kontrollstelle
- Koordinationsabzug/-betrag
- Koordinierter Lohn, koordinierter BVG-Lohn
- Krankentaggeldversicherung
- Krankenversicherungsgesetz (KVG)
- KVG
- Lebensarbeitseinkommen
- Lebensgemeinschaft, eheähnliche
- Lebenspartnerrente
- Legal quote
- Leistungsprimat
- Lohn
- Lohnfortzahlung
- Massgebender Lohn / massgeblicher Lohn
- Maximal versicherter Lohn
- Militärversicherung (MVG)
- Mindestjahreslohn für die Unterstellung
- Mindestzins/Mindestverzinsung BVV2
- Minimal versicherter Lohn
- MVG
- Obligationenrecht (OR)
- Obligatorische Leistungen
- OR
- Parität – paritätische Vertretung
- Patronaler Fonds – patronale Stiftung
- Pensioniertenkinderrente
- Pensionierung
- Pensionskassenexperte, PK-Experte
- Pensionskassenreserven
- Personalversicherungen
- Personalvorsorge
- Persönlicher Ausweis
- Persönliches Altersguthaben
- Politischer Umwandlungsatz
- Primate
- Private Vorsorge in der Schweiz
- Quellensteuer
- Rechnungslegung
- Rechtsform von Vorsorgeeinrichtungen
- Registrierte Vorsorgeeinrichtung
- Reglement einer Vorsorgeeinrichtung
- Reglementarischer Umwandlungsatz
- Rentenalter
- Rentenklau
- Rentenwert-Umlageverfahren
- Rentner
- Reserven
- Risikobereitschaft
- Risikofähigkeit
- Risikoprämie
- Risikosteuerung in der Vorsorge
- Risikoversicherung
- Rückdeckung
- Salaire déterminant
- Sammelstiftungen
- Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen
- Schattenrechnung
- Schwankungsreserve
- Selbständigerwerbende
- Sicherheitsfonds BVG
- SIFO
- Sondermassnahmen BVV2
- Sozialversicherungen
- Sparbeiträge
- Spareinrichtung, auch Sparkasse
- Sparprämie
- steuerbegünstigter Einkauf
- Stiftungsrat
- Swiss GAAP FER 26 - Rechnungslegung
- Technischer Zinssatz
- Teilautonome Kassen
- Teilliquidation
- Todesfallkapital
- Übernahmen, Fusionen
- Überobligatorium
- Überschüsse (Legal quote)
- Umlageverfahren
- Umwandlungsatz BVG (UWS)
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Unterdeckung
- UVG – Unfallversicherung
- Versicherter BVG
- Versicherter Lohn
- Versicherter Lohn
- Versicherter Lohn
- Versicherungstechnische Bilanz
- Verzugszins
- Vollversicherungsmodell
- Vorobligatorium
- Vorsorge in der Schweiz
- Vorsorgeeinrichtung
- Vorsorgekapital
- Vorsorgeplan
- Vorsorgereglement
- Vorsorgestrategie
- Vorsorgevermögen
- Vorsorgeversicherungsexperte
- Vorsorgewerk
- VVG
- Währungsrisiken in der Vorsorge
- Waisenrente
- WEFV
- Winterthur-Modell
- Witwerrente
- Wohneigentumsforderung (WEF)
- Zentralstelle 2. Säule
- ZGB
- Zivilgesetzbuch (ZGB)
- Zuschüsse
